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Gehaltsrechner.

Brutto-Netto-Rechner für Deutschland. Berechne dein Nettogehalt aus dem Bruttogehalt mit allen Steuerklassen, Sozialversicherung und Kirchensteuer.

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Aktuell für 2026

Gehaltsrechner 2026 – Brutto-Netto-Rechner

Wie viel bleibt Ihnen netto vom Bruttogehalt? Unser kostenloser Gehaltsrechner 2026 berechnet Ihren Nettolohn sekundengenau – mit den offiziellen Beitragssätzen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie der aktuellen Lohnsteuer.

Alle sechs Steuerklassen, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge und der neue Grundfreibetrag 2026 (12.348 €) werden berücksichtigt. Für Arbeitnehmer, Beamte und alle, die ihr tatsächliches Einkommen kennen wollen.

Beitragssätze 2026 Alle Steuerklassen I–VI Grundfreibetrag 12.348 €
3.700 €
Median-Bruttogehalt/Monat
41,9 %
Gesamte Sozialabgaben
12.348 €
Grundfreibetrag 2026
1.095 €
Ø Steuerrückerstattung/Jahr

Brutto-Netto-Rechner 2026

Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein und berechnen Sie Ihren genauen Nettolohn

Ihr monatliches Bruttogehalt laut Arbeitsvertrag

Ihre aktuelle Lohnsteuerklasse laut Lohnsteuerkarte

Ab dem 2. Kind sinkt der Pflegeversicherungsbeitrag um je 0,25 %

Durchschnitt 2026: ca. 2,5 % – variiert je Krankenkasse stark

Relevant für die Kirchensteuerberechnung (8 % oder 9 %)

8 % (BY, BW) bzw. 9 % der Lohnsteuer in allen anderen Bundesländern

Nötig für den Kinderlosenzuschlag (Pflegeversicherung, ab 23 Jahren)

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni – werden auf das Jahresgehalt aufgeschlagen

Alle Angaben ohne Gewähr – zur Orientierung und Gehaltsplanung

Gehaltsrechner 2026 – Alles was Sie wissen müssen

Aktuelle Beitragssätze, Steuerklassen, Freibeträge und Tipps zur legalen Steueroptimierung

Was ändert sich 2026 bei Gehalt und Steuern?

  • NEU Grundfreibetrag 2026 steigt auf 12.348 € – Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei (2025: 12.096 €). Entlastung für alle Steuerpflichtigen.
  • NEU Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung: 8.400 €/Monat (2025: 8.050 €). Wer mehr verdient, zahlt Sozialabgaben nur auf diesen Betrag.
  • NEU Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung: 5.775 €/Monat (2025: 5.512,50 €). Höchstbeitrag GKV steigt entsprechend.
  • INFO GKV-Zusatzbeitrag bleibt unter Druck: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei ca. 2,5 %. Einzelne Kassen gehen deutlich darüber – ein Krankenkassenvergleich lohnt sich mehr denn je.
  • INFO Familienentlastung in der Pflegeversicherung: Ab dem 2. Kind sinkt der Beitragssatz um je 0,25 %. Familien mit 5 oder mehr Kindern zahlen nur noch 2,6 % statt 3,6 %.

Aktuelle Beitragssätze und Steuersätze 2026

Lohnsteuer 2026

Grundfreibetrag12.348 €
Eingangssteuersatz14 %
Spitzensteuersatz (ab 69.000 €)42 %
Reichensteuer (ab 277.826 €)45 %
Solidaritätszuschlag5,5 % (Freigrenze: 20.000 €)

Sozialversicherung 2026 (Arbeitnehmeranteil)

Krankenversicherung7,3 % + Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung (1 Kind)1,8 %
Pflegeversicherung (kinderlos)2,4 % (inkl. Zuschlag)
Rentenversicherung9,3 %
Arbeitslosenversicherung1,3 %

Steuerklassen I–VI erklärt: Welche lohnt sich für Sie?

Die Wahl der richtigen Steuerklasse kann Ihnen mehrere Hundert Euro im Monat sparen. Hier eine Übersicht aller sechs Klassen:

I

Steuerklasse I – Ledig, geschieden oder verwitwet

Die Standardklasse für Alleinstehende. Grundfreibetrag 12.348 €, normale Progression. Kein besonderer Vor- oder Nachteil gegenüber anderen ledigen Arbeitnehmern.

II

Steuerklasse II – Alleinerziehend mit Kindern

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € für das erste Kind, je 240 € für jedes weitere Kind. Zusätzlich Kindergeld und Kinderfreibeträge. Beantragen beim Wohnsitzfinanzamt.

III

Steuerklasse III – Verheiratet mit höherem Einkommen

Günstigste Steuerklasse: doppelter Grundfreibetrag (24.696 €), deutlich niedrigere Lohnsteuer. Der Partner wechselt in Klasse V. Lohnt sich ab ca. 60 % Einkommensanteil.

IV

Steuerklasse IV – Verheiratet mit ähnlichen Einkommen

Standard für Ehepaare mit vergleichbarem Verdienst. Mit Faktor-Verfahren (IV/IV-F) kann die Steuerlast noch präziser verteilt werden – weniger Nachzahlung bei der Steuererklärung.

V

Steuerklasse V – Verheiratet mit niedrigerem Einkommen

Ungünstigste Klasse: kein Grundfreibetrag, hohe Abzüge von Beginn an. Wird mit Klasse III kombiniert. Ein Lohnsteuerausgleich per Steuererklärung ist Pflicht.

VI

Steuerklasse VI – Zweitjob oder Nebentätigkeit

Für den zweiten Arbeitsplatz. Kein Freibetrag, höchste Abzüge bereits ab dem ersten Euro. Minijobs bis 556 € sind meist günstiger als reguläre Nebenbeschäftigungen.

Pflegeversicherung 2026 nach Kinderzahl

Ab dem zweiten Kind sinkt Ihr Pflegeversicherungsbeitrag – eine direkte finanzielle Entlastung für Familien:

Kinderlos (ab 23) 2,4 %
1 Kind 1,8 %
2 Kinder 1,55 %
3 Kinder 1,3 %
4 Kinder 1,05 %
5+ Kinder 0,8 %

Legal Steuern sparen 2026 – die besten Tipps

Werbungskosten absetzen

  • Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, maximal 1.260 €/Jahr
  • Fahrtkosten: 0,38 €/km Entfernungspauschale (ab dem 21. km: 0,38 €)
  • Arbeitsmittel: Laptop, Drucker, Fachliteratur, Büromöbel
  • Fortbildungskosten: Seminare, Zertifikate, Berufsverbandsbeiträge
  • Gewerkschaftsbeiträge: In voller Höhe absetzbar

Sonderausgaben und Vorsorge

  • Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei
  • Riester/Rürup-Rente: Bis zu 2.100 € im Jahr inklusive Zulagen absetzbar
  • Kinderbetreuungskosten: 80 % der Kosten, bis 4.800 € pro Kind absetzbar
  • Spenden: Bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte
  • Handwerkerleistungen: 20 % der Lohnkosten, bis 1.200 €/Jahr

Gehaltsdurchschnitt in Deutschland 2026 – Brutto nach Berufen und Bundesländern

Brutto-Gehalt nach Berufsgruppen (Monat)

Ärzte & Zahnärzte 7.000 – 13.000 €
Ingenieure & Techniker 4.800 – 8.200 €
IT-Spezialisten & Entwickler 4.600 – 9.000 €
Lehrer (Vollzeit, verbeamtet) 4.200 – 6.000 €
Pflegefachkräfte 3.500 – 4.600 €
Kaufmännische Berufe 2.800 – 4.200 €

Median-Bruttogehalt nach Bundesland

Hamburg 4.500 €
Bayern 4.400 €
Baden-Württemberg 4.300 €
Hessen 4.200 €
Nordrhein-Westfalen 3.900 €
Sachsen 3.400 €

Häufige Fehler bei der Gehaltsabrechnung – und wie Sie sie vermeiden

Steuerklasse nicht optimiert

Verheiratete verschenken oft mehrere Hundert Euro monatlich durch eine suboptimale Steuerklassenkombination. Bei einem Einkommensunterschied von mehr als 40 % ist III/V fast immer günstiger.

Keine Steuererklärung abgegeben

Die durchschnittliche Rückerstattung beträgt 1.095 €/Jahr. Wer nicht abgibt, verschenkt dieses Geld – ein einfaches Steuerprogramm genügt in den meisten Fällen.

Krankenkasse nicht gewechselt

Der GKV-Zusatzbeitrag variiert 2026 zwischen 0,5 % und über 3,5 %. Das ergibt bei 4.000 € Brutto bis zu 600 € Unterschied pro Jahr – bei identischer Grundleistung.

Freibeträge nicht eingetragen

Wer regelmäßig hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben hat, sollte einen Lohnsteuerfreibetrag beim Finanzamt beantragen – so sinkt die monatliche Abzugslast sofort.

Häufige Fragen zum Gehaltsrechner 2026

Wie berechnet sich mein Nettogehalt 2026?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (ggf. Kirchensteuer) sowie die vier Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Bundesland, Kinderzahl, Geburtsjahr und dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab. Unser Rechner berücksichtigt alle diese Faktoren mit den aktuellen 2026er Werten.

Was ist der Grundfreibetrag 2026 und was bedeutet er für mich?

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € pro Jahr (2025: 12.096 €). Auf Einkommen bis zu dieser Grenze wird keine Lohnsteuer erhoben. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Wer unter diesem Betrag liegt, zahlt keine Einkommensteuer. Verheiratete mit Klasse III profitieren vom doppelten Grundfreibetrag (24.696 €).

Lohnt sich der Krankenkassenwechsel 2026?

Ja, mehr denn je. Die GKV-Zusatzbeiträge variieren 2026 zwischen ca. 0,5 % und über 3,5 %. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € sind das bis zu 600 € Unterschied pro Jahr – bei identischen Pflichtleistungen. Wechseln Sie jederzeit mit 1 Monat Kündigungsfrist (nach 12 Monaten Mitgliedschaft). Günstige Kassen bieten oft noch Zusatzleistungen obendrauf.

Welche Steuerklasse ist 2026 die beste für mich?

Das hängt von Ihrer Situation ab: Alleinstehende sind in Klasse I. Alleinerziehende profitieren von Klasse II (Entlastungsbetrag 4.260 €+). Bei Ehepaaren mit stark unterschiedlichem Einkommen lohnt sich III/V, bei ähnlichen Einkommen IV/IV (optional mit Faktor). Die beste Kombination simulieren Sie einfach mit unserem Rechner.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Sozialabgaben berechnet werden. 2026: Rentenversicherung 8.400 €/Monat (100.800 €/Jahr), Krankenversicherung 5.775 €/Monat (69.300 €/Jahr). Wer mehr verdient, zahlt Sozialabgaben nur auf diese Obergrenzen – die Mehreinnahmen sind sozialabgabenfrei.

Wie wirken sich Kinder auf mein Nettogehalt aus?

Kinder wirken sich auf drei Wege positiv aus: (1) Pflegeversicherungsrabatt ab dem 2. Kind (je 0,25 % weniger), (2) Kinderbetreuungskosten zu 80 % absetzbar (max. 4.800 €/Kind/Jahr), (3) Kindergeld (255 €/Kind/Monat). Zudem entfällt der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 % für alle Elternteile mit Kindern unter 25 Jahren.

Wann zahle ich noch Solidaritätszuschlag?

Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerpflichtigen keinen Soli mehr. 2026 beginnt der Soli erst ab einer Einkommensteuer von ca. 20.000 € im Jahr – das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von etwa 82.000 €. Oberhalb dieser Grenze gilt eine Milderungszone. Nur sehr hohe Einkommen zahlen den vollen Satz von 5,5 %.

Macht eine Steuererklärung für mich Sinn?

In fast allen Fällen ja. Die durchschnittliche Steuerrückerstattung liegt bei 1.095 € pro Jahr. Besonders lohnend ist sie für: Arbeitnehmer mit Homeoffice, langen Fahrwegen, Fortbildungskosten, Kinderbetreuungsausgaben, Spenden, oder wenn Sie 2026 geheiratet haben oder Steuerklasse gewechselt haben. Mit einem digitalen Steuerprogramm ist die Erklärung oft in 30–60 Minuten erledigt.

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