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Berechne deine Arbeitszeit präzise: Netto-Arbeitszeit nach Abzug von Pausen, mit Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes.
Wie viele Stunden haben Sie heute gearbeitet? Tragen Sie Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausendauer ein – unser Rechner ermittelt Ihre Netto-Arbeitszeit sofort, präzise und kostenlos.
Für Vollzeit, Teilzeit, Homeoffice und Schichtarbeit. Ergebnis wahlweise in Stunden:Minuten oder als Dezimalzahl für Ihre Zeiterfassung und Lohnabrechnung.
Start- und Endzeit eingeben, Pause eintragen – Netto-Arbeitszeit sofort anzeigen
Gesetzliche Grundlagen, Pausenregeln, Homeoffice und praktische Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der Rechner subtrahiert die Gesamtpausendauer von der Bruttoarbeitszeit (= Differenz zwischen Arbeitsende und -beginn). Das Ergebnis ist Ihre Netto-Arbeitszeit – die tatsächlich vergütungspflichtige Zeit.
Wählen Sie Stunde und Minute im 24-Stunden-Format. Das Arbeitsende ist vorbelegt mit der aktuellen Uhrzeit – einfach anpassen.
Geben Sie alle Pausenzeiten zusammengerechnet in Minuten an: Mittagspause, Kaffeepausen, private Unterbrechungen.
Sie erhalten die Netto-Arbeitszeit in HH:MM sowie als Dezimalzahl – ideal für Zeiterfassungssysteme und Lohnabrechnungen.
Vollzeit (8 Std./Tag), Teilzeit, Schichtarbeit, Homeoffice – der Rechner funktioniert für alle Arbeitszeitmodelle inkl. Übernachtschichten.
Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer vor Überarbeitung und legt klare Grenzen für Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten fest. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob Sie im Büro, im Homeoffice oder auf einer Baustelle arbeiten.
Regelarbeitszeit: 8 Stunden pro Werktag
Montag bis Samstag gilt als Werktag. Die tägliche Regelarbeitszeit beträgt 8 Stunden. Auf 6 Monate oder 24 Wochen gemittelt darf die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten.
Maximalarbeitszeit: 10 Stunden/Tag
Ausnahmsweise sind bis zu 10 Stunden möglich – aber nur, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten der Ausgleich auf 8 Stunden im Durchschnitt sichergestellt ist. Ohne Ausgleich ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Pflichtpause ab 6 Stunden: mind. 30 Minuten
Wer 6 bis 9 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause – am Stück oder aufgeteilt in Blöcke von je 15 Minuten. Die Pause zählt nicht als Arbeitszeit.
Pflichtpause ab 9 Stunden: mind. 45 Minuten
Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit sind mindestens 45 Minuten Pause gesetzlich vorgeschrieben. Die Pause kann in Blöcke à 15 Minuten aufgeteilt werden.
Mindestruhezeit: 11 zusammenhängende Stunden
Nach dem Ende der Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit folgen, bevor die nächste Schicht beginnt. Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen (z. B. Pflege, Gastronomie).
Zeiterfassung: Gesetzlich verpflichtend
Nach dem BAG-Beschluss vom September 2022 und dem EuGH-Urteil von 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer systematisch zu erfassen. Das geplante Arbeitszeitgesetz 2026 soll dies explizit kodifizieren.
Seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) steht fest: Arbeitgeber sind bereits heute nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Das gilt für alle Branchen und Unternehmensgrößen.
→ Anspruch auf korrekte Lohnabrechnung für alle geleisteten Stunden
→ Überstunden müssen vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden
→ Recht auf Einsicht in Ihre erfassten Arbeitszeiten
→ Gesetzliche Pausen dürfen nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden, wenn sie nicht genommen werden konnten
→ Systematische Erfassung aller Arbeitszeiten (BAG 2022)
→ Sicherstellung der gesetzlichen Mindestpausen und Ruhezeiten
→ Keine regelmäßige Überschreitung der 10-Stunden-Grenze
→ Aufbewahrung der Zeiterfassungsnachweise für Betriebsprüfungen
Im Homeoffice gelten dieselben Vorschriften des ArbZG wie im Büro. Das Arbeitsschutzgesetz unterscheidet nicht zwischen Arbeitsort und Homeoffice. Besondere Herausforderungen: Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen. Wichtig: Auch kurze Unterbrechungen (Kaffee, Wäsche) können als Pause zählen – aber nur, wenn sie vollständig frei von beruflichen Anforderungen sind. Dokumentieren Sie Ihre Homeoffice-Arbeitszeit täglich und schriftlich.
Unser Arbeitszeitrechner erkennt automatisch Nachtschichten, die über Mitternacht gehen. Schichtarbeiter haben bei Nachtarbeit (23–6 Uhr) zusätzliche Ansprüche: Nach 1 bis 12 Nächten/Monat sind 25 % Nachtarbeitszuschlag üblich; tariflich können höhere Sätze gelten. Für die genaue Berechnung von Nacht- und Schichtzuschlägen nutzen Sie unseren Schichtarbeit-Rechner.
Bei Teilzeit gelten Überstunden erst ab Überschreitung der vertraglich vereinbarten Stunden – nicht erst ab 8 Stunden. Wer z. B. 20 Stunden/Woche vertraglich vereinbart hat, hat ab der 21. Stunde Überstunden. Diese müssen entweder vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden. Unser Rechner zeigt die geleistete Zeit – der Vergleich mit der Sollzeit erfolgt in Ihrem Arbeitszeitkonto.
Tragen Sie Arbeitszeiten am selben Tag ein, nicht rückwirkend. Nachträgliche Schätzungen sind fehleranfällig und im Streitfall schwer nachzuweisen.
Notieren Sie alle Pausen separat. Pausen, die nicht erfasst werden, können bei Betriebsprüfungen zu Problemen führen.
Jede Überstunde sollte vor Antritt vom Vorgesetzten angeordnet oder genehmigt werden – am besten schriftlich per E-Mail.
Wenn Arbeitszeiten gerundet werden: immer dasselbe Verfahren (z. B. auf 5 Minuten auf/abrunden) und Regelung im Arbeitsvertrag festhalten.
Viele Lohnprogramme arbeiten mit Dezimalstunden (z. B. 7,75 statt 7:45). Unser Rechner gibt beides aus.
Ein persönliches Arbeitszeitkonto hilft, Überstunden zu verfolgen. Notieren Sie täglich: Soll-Stunden, Ist-Stunden, Differenz.
Dienstreisen außerhalb der normalen Arbeitszeit gelten teilweise als Arbeitszeit – abhängig von Tarif, Arbeitsvertrag und ob Sie selbst fahren oder mitfahren.
Als Arbeitszeit gilt jede Zeit, in der Sie auf Weisung oder im Auftrag des Arbeitgebers tätig sind. Dazu gehören: Vor- und Nachbereitungszeiten, Meetings, Reisen auf Anordnung, Bereitschaftsdienst (bedingt). Nicht zur Arbeitszeit zählen: Pausen (gesetzliche und freiwillige), der Weg zur Arbeit (Ausnahme: Dienstreisen), Umkleidezeiten (meist) und Rufbereitschaft ohne tatsächlichen Einsatz.
Überstunden entstehen, wenn Sie mehr als Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit leisten. Formel: Geleistete Stunden – Soll-Stunden = Überstunden. Beispiel: Vertrag 8 Std., gearbeitet 9,5 Std. = 1,5 Überstunden. Wichtig: Überstunden müssen angeordnet oder vom Arbeitgeber genehmigt worden sein. Nicht genehmigte Mehrarbeit gibt keinen automatischen Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich.
Die Pflicht zur Zeiterfassung liegt beim Arbeitgeber (BAG 2022). In der Praxis können Arbeitnehmer jedoch zur Mitarbeit verpflichtet werden. Empfehlung: Führen Sie unabhängig vom Arbeitgeber Ihr eigenes Arbeitszeitprotokoll – z. B. mit unserem Rechner. Im Streitfall haben Sie so einen eigenen Nachweis über geleistete Stunden.
Arbeitgeber müssen Aufzeichnungen nach § 17 Abs. 2 MiLoG mindestens 2 Jahre aufbewahren. Für steuerliche Zwecke (Lohnunterlagen) gilt eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren. Als Arbeitnehmer empfiehlt es sich, eigene Aufzeichnungen mindestens bis zur Verjährung von Lohnforderungen (3 Jahre) zu behalten.
Ja, vollständig. Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet nicht zwischen Büro und Homeoffice. Wer 6 bis 9 Stunden arbeitet, muss mindestens 30 Minuten Pause machen; ab 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Kurze Unterbrechungen für Kaffee oder private Dinge zählen nur dann als Pause, wenn sie vollständig frei von beruflichen Aufgaben sind.
Unser Rechner erkennt automatisch, wenn die Arbeitszeit über Mitternacht hinausgeht. In diesem Fall wird der Arbeitstag korrekt auf den nächsten Kalendertag verlängert. Beispiel: 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr = 8 Stunden korrekt berechnet. Nachtarbeitszuschläge werden im Rechner nicht berücksichtigt – hierfür nutzen Sie unseren Schichtarbeit-Rechner.
HH:MM zeigt die Zeit wie eine Uhr (7:45 = 7 Stunden und 45 Minuten). Dezimalstunden wandeln Minuten in einen Bruchteil von Stunden um: 45 Minuten = 0,75 Stunden, also 7,75 Dezimalstunden. Lohnprogramme, Stundenzettel und Projekttools rechnen oft mit Dezimalstunden – unser Rechner gibt beides aus, damit Sie die passende Zahl direkt übernehmen können.
Überstunden verjähren nach 3 Jahren (Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind). Wichtig ist der Nachweis: Ohne Dokumentation ist es schwer, Ansprüche geltend zu machen. Erste Schritte: (1) eigene Aufzeichnungen prüfen, (2) Gespräch mit Vorgesetztem suchen, (3) Betriebsrat einschalten, (4) arbeitsrechtliche Beratung. Ergebnisse aus unserem Rechner können als Berechnungsgrundlage dienen.
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