BUrlG 2026 • kostenlos & anonym
Urlaubsrechner –
Urlaubsanspruch berechnen
Wie viele Urlaubstage stehen dir zu? Unser Rechner ermittelt deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch nach BUrlG – für Vollzeit, Teilzeit und bei Jobwechsel im laufenden Jahr.
So ist dieser Rechner einzuordnen
Ermittelt gesetzlichen Mindesturlaub und einen anteiligen vertraglichen Mehrurlaub bei Ein- oder Austritt.
Annahmen der Berechnung
- Regelmäßige Arbeitstage pro Woche bleiben im betrachteten Zeitraum konstant.
- Vertraglicher Mehrurlaub wird mangels anderer Angaben zeitanteilig behandelt.
Nicht automatisch berücksichtigt
- Elternzeit, Mutterschutz, Langzeiterkrankung, Kurzarbeit, wechselnde Arbeitstage und abweichende Vertragsklauseln erfordern eine Einzelprüfung.
Urlaubsanspruch berechnen
Gib deine Arbeitssituation ein für eine präzise Berechnung
Gesetzliche Grundlagen zum Urlaub
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Das BUrlG garantiert seit 1963 jedem Arbeitnehmer in Deutschland einen Mindesturlaub. Bei 5-Tage-Woche sind es 20 Arbeitstage, bei 6-Tage-Woche 24 Werktage pro Jahr.
Wartezeit & Vollanspruch
Den vollen Jahresurlaub gibt es erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Davor gilt 1/12 des Jahresanspruchs pro vollendeten Beschäftigungsmonat.
Verfall & Übertragung
Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. Dezember. Bei betrieblichen oder persönlichen Gründen kann er bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden.
Abgeltung bei Kündigung
Nicht genommener Urlaub wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt. Im laufenden Arbeitsverhältnis ist eine Auszahlung statt Urlaub nicht möglich.
Urlaubsanspruch 2026 nach dem BUrlG
Berechnung, Sonderfälle, aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsverfall und Tipps für die optimale Planung
So wird dein gesetzlicher Urlaubsanspruch berechnet
Grundlage ist immer die Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche – nicht deine Wochenstunden. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt wird anteilig gerechnet.
1. Basis: Arbeitstage pro Woche
Bei einer 5-Tage-Woche gilt der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen, bei 6-Tage-Woche sind es 24 Werktage.
2. Beschäftigungsdauer prüfen
Vollen Urlaub gibt es erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit – davor 1/12 des Jahresanspruchs pro vollendetem Monat.
3. Ein- oder Austritt im Jahr
Bei Jobwechsel wird der Anspruch anteilig für jeden Arbeitgeber berechnet – zusammen darf es nicht mehr als der volle Jahresanspruch sein.
4. Vertragliche Zusatztage addieren
Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge gewähren mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub – häufig 25 bis 30 Tage.
Sonderfälle: Wer hat Anspruch auf mehr Urlaub?
Schwerbehinderung: +5 Arbeitstage
Nach § 208 SGB IX erhalten schwerbehinderte Menschen einen gesetzlichen Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.
Jugendliche unter 18: 25–30 Werktage
Je nach Alter gestaffelter Mindesturlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – deutlich mehr als der Erwachsenen-Mindestanspruch.
Auszubildende: mind. 20 Arbeitstage
Für volljährige Azubis gilt der reguläre gesetzliche Mindesturlaub, viele Ausbildungs- und Tarifverträge gewähren mehr.
Teilzeit: anteilig zu Arbeitstagen
Der Urlaubsanspruch in Tagen richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht nach den Wochenstunden.
Verfällt Resturlaub automatisch? Die aktuelle Rechtsprechung
Nach der EuGH-Rechtsprechung und ihrer Umsetzung durch das Bundesarbeitsgericht verfällt Urlaub am Jahresende nicht automatisch – der Arbeitgeber muss aktiv mitwirken.
- →Der Arbeitgeber muss dich rechtzeitig und konkret auffordern, deinen Resturlaub zu nehmen, und auf den drohenden Verfall hinweisen
- →Ohne diese Mitwirkungsobliegenheit bleibt der Urlaubsanspruch auch über das Jahresende hinaus grundsätzlich bestehen
- →Bei Krankheit kann nicht genommener Urlaub bis zu 15 Monate über das Urlaubsjahr hinaus übertragen werden
Werktage vs. Arbeitstage: Warum die Zählweise wichtig ist
Werktage (BUrlG-Originalfassung)
Das Gesetz zählt ursprünglich Montag bis Samstag als Werktage – daraus ergeben sich die gesetzlichen 24 Werktage Mindesturlaub.
Arbeitstage (heutige Praxis)
Bei der heute üblichen 5-Tage-Woche werden die 24 Werktage auf 20 tatsächliche Arbeitstage umgerechnet – das ist der Wert, den Arbeitsverträge meist nennen.
5 Tipps für die optimale Urlaubsplanung
Frühzeitig planen
Wer seinen Urlaub früh im Jahr einreicht, hat bessere Chancen auf die bevorzugten Termine – besonders in der Ferienzeit.
Brückentage geschickt nutzen
Mit wenigen Urlaubstagen rund um Feiertage lassen sich oft deutlich längere Auszeiten herausholen.
Resturlaub im Blick behalten
Kläre am besten schon im Herbst mit deinem Arbeitgeber, wie viele Tage noch offen sind und bis wann sie genommen werden müssen.
Schriftliche Bestätigung einholen
Lass dir genehmigten Urlaub schriftlich bestätigen – das schafft Klarheit im Streitfall.
Krankheit im Urlaub melden
Bei Krankheit während des Urlaubs sofort ein ärztliches Attest einreichen – die betroffenen Tage gelten dann nicht als Urlaub.
Wichtige Begriffe rund um den Urlaubsanspruch
Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch
Wie viele Urlaubstage habe ich bei Teilzeit?
Bei Teilzeit wird die Anzahl der Urlaubstage proportional zur Anzahl der Arbeitstage pro Woche berechnet. Wer 3 Tage pro Woche arbeitet, hat 12 Urlaubstage (statt 20 bei 5-Tage-Woche). Der Stundenlohn ändert nichts am Urlaubsanspruch.
Wann habe ich vollen Urlaubsanspruch?
Nach 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Vor Ablauf der Wartezeit erhältst du 1/12 des Jahresurlaubs pro vollendeten Beschäftigungsmonat.
Was passiert bei Krankheit während des Urlaubs?
Krankheitstage im Urlaub werden nicht als Urlaub gewertet, wenn du ein ärztliches Attest vorlegst. Diese Tage kannst du später nachholen. Melde die Erkrankung sofort dem Arbeitgeber.
Kann ich Urlaub auszahlen lassen?
Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht genommener Urlaub abgegolten werden. Während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist eine Auszahlung nicht zulässig – Urlaub dient der Erholung.
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