Arbeitszeitrechner
Berechne deine Arbeitszeit präzise: Netto-Arbeitszeit nach Abzug von Pausen, ...
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Berechne schnell und einfach Netto-, Brutto-Preise und Mehrwertsteuer nach deutschen Steuersätzen (19%, 7%, 0%).
Netto in Brutto umrechnen – oder umgekehrt. Unser kostenloser MwSt.-Rechner berechnet Netto-Betrag, Brutto-Betrag und Umsatzsteuer sekundengenau – für alle deutschen Steuersätze 2025.
Einfach Betrag eingeben, Berechnungsrichtung und Steuersatz wählen – fertig. Ideal für Selbstständige, Unternehmer, Freelancer und alle, die schnell Preise kalkulieren müssen.
Betrag eingeben, Richtung und Steuersatz wählen – sofortiges Ergebnis
Alle drei Berechnungsrichtungen auf einen Blick – mit Formeln, die Sie jederzeit manuell anwenden können.
Beispiel (19 %):
100 € × 1,19 = 119,00 €
MwSt.: 100 € × 0,19 = 19,00 €
Beispiel (19 %):
119 € ÷ 1,19 = 100,00 €
MwSt.: 119 € − 100 € = 19,00 €
Beispiel (19 %):
19 € ÷ 0,19 = Netto 100,00 €
Brutto: 100 € + 19 € = 119,00 €
| Netto | MwSt. (19 %) | Brutto (19 %) | MwSt. (7 %) | Brutto (7 %) |
|---|---|---|---|---|
| 10.00 € | 1.90 € | 11.90 € | 0.70 € | 10.70 € |
| 50.00 € | 9.50 € | 59.50 € | 3.50 € | 53.50 € |
| 100.00 € | 19.00 € | 119.00 € | 7.00 € | 107.00 € |
| 500.00 € | 95.00 € | 595.00 € | 35.00 € | 535.00 € |
| 1000.00 € | 190.00 € | 1190.00 € | 70.00 € | 1070.00 € |
Welche Waren und Dienstleistungen fallen unter welchen Steuersatz? Die vollständige Übersicht.
Gilt für die große Mehrheit aller Waren und Dienstleistungen, sofern keine ausdrückliche Ausnahme vorliegt.
Gilt für Güter des täglichen Bedarfs und kulturell bedeutsame Leistungen, die der Gesetzgeber steuerlich entlasten möchte.
Diese Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. Anbieter haben in der Regel keinen Vorsteuerabzug für damit zusammenhängende Eingangsleistungen.
Was Sie als Unternehmer, Freelancer oder Selbstständiger über die Mehrwertsteuer wissen müssen.
Wer im Vorjahr weniger als 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 100.000 € Umsatz erzielt, kann auf die Umsatzsteuer verzichten. Die Schwelle wurde 2025 auf 25.000 € angehoben (vorher 22.000 €). Vorteil: Weniger Bürokratie. Nachteil: Kein Vorsteuerabzug möglich.
Unternehmen können die beim Einkauf bezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) von der eingenommenen Umsatzsteuer abziehen. Voraussetzung: eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Kleinunternehmer sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
Je nach Jahressteuerlast müssen Sie die Umsatzsteuer monatlich (> 7.500 €/Jahr) oder quartalsweise (1.000–7.500 €/Jahr) ans Finanzamt melden. Die Abgabe erfolgt elektronisch über ELSTER. Abgabefrist ist immer der 10. des Folgemonats.
Für den Vorsteuerabzug beim Empfänger muss die Rechnung Pflichtangaben enthalten: vollständige Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge & Leistung, Nettobetrag, Steuersatz und MwSt.-Betrag.
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU zwischen Unternehmen gilt das Reverse-Charge-Verfahren: Der Empfänger schuldet die Umsatzsteuer, nicht der Leistende. Wichtig für Freelancer, die für EU-Kunden arbeiten.
Zusätzlich zur Voranmeldung ist jährlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben – spätestens bis 31. Juli des Folgejahres (bei Steuerberater bis Ende Februar übernächsten Jahres). Hierbei werden alle Vorauszahlungen verrechnet.
Rechtlich sind Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer dasselbe (geregelt im Umsatzsteuergesetz, UStG). Der Begriff „Mehrwertsteuer“ betont, dass jede Stufe der Wertschöpfungskette nur auf den von ihr geschaffenen Mehrwert Steuer zahlt. Im Alltag werden beide Begriffe synonym verwendet.
Formel: MwSt. = Brutto × (Steuersatz ÷ (1 + Steuersatz)). Bei 19 %: MwSt. = Brutto × (0,19 ÷ 1,19) ≈ Brutto × 0,1597. Beispiel: 119 € × 0,1597 ≈ 19,00 €. Oder einfacher: Netto = Brutto ÷ 1,19 → MwSt. = Brutto − Netto.
Der ermäßigte Satz gilt für Güter des Grundbedarfs und kulturell bedeutsame Leistungen: Lebensmittel (nicht in Restaurants), Bücher, Zeitungen, Kunstwerke, ÖPNV-Tickets (Nahverkehr bis 50 km), Hotelübernachtungen sowie bestimmte Medikamente. Die vollständige Liste regelt Anlage 2 des UStG.
Vorsteuer ist die Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen für sein Unternehmen bezahlt. Diese kann es von der eingenommenen Umsatzsteuer abziehen. Netto-Kosten für Unternehmen sind daher der eigentliche wirtschaftliche Preis – die MwSt. ist ein „durchlaufender Posten“.
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und schulden dem Finanzamt keine MwSt. Der Hinweis auf der Rechnung lautet: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Kehrseite: kein Vorsteuerabzug möglich.
Nur teilweise: Essen zum Mitnehmen (Außer-Haus-Verkauf) unterliegt 7 %, Speisen und Getränke, die im Restaurant konsumiert werden, werden seit Januar 2024 wieder mit 19 % besteuert (das war während COVID auf 7 % gesenkt worden). Getränke im Restaurant waren stets 19 %.
Beim Reverse Charge (§ 13b UStG) schuldet nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Das gilt vor allem bei Leistungen zwischen EU-Unternehmen (B2B), bei Bauleistungen und bestimmten anderen Umsätzen. Der Rechnungssteller schreibt dann „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
Grundsätzlich sofort nach Gründung. Beträgt die Jahressteuerschuld im Vorjahr über 7.500 €, melden Sie monatlich. Bei 1.000–7.500 € gilt quartalsweise Abgabe, darunter jährlich. Neugründer müssen in der Regel in den ersten zwei Jahren monatlich anmelden.
Nutzen Sie unseren Mehrwertsteuer-Rechner kostenlos und ohne Anmeldung – für schnelle Preiskalkulationen, Angebote und Rechnungen.
Jetzt berechnenRechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient der schnellen Orientierung. Für verbindliche steuerliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater.
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