Mehrwertsteuer-Rechner –
MwSt. online berechnen
Netto in Brutto umrechnen – oder umgekehrt. Unser kostenloser MwSt.-Rechner rechnet Netto-Betrag, Brutto-Betrag und Umsatzsteuer für die auswählbaren deutschen Steuersätze 2026 um.
Einfach Betrag eingeben, Berechnungsrichtung und Steuersatz wählen – fertig. Ideal für Selbstständige, Unternehmer, Freelancer und alle, die schnell Preise kalkulieren müssen.
So ist dieser Rechner einzuordnen
Rechnet einen Betrag bei einem ausgewählten Steuersatz zwischen Netto, Umsatzsteuer und Brutto um.
Annahmen der Berechnung
- Der ausgewählte Steuersatz ist für den konkreten Umsatz zutreffend.
- Beträge werden kaufmännisch auf Cent gerundet.
Nicht automatisch berücksichtigt
- Leistungsort, Steuerbefreiungen, Reverse Charge, innergemeinschaftliche Umsätze und der Vorsteuerabzug werden nicht entschieden.
Mehrwertsteuer berechnen
Betrag eingeben, Richtung und Steuersatz wählen – sofortiges Ergebnis
Mehrwertsteuer berechnen: Formeln & Beispiele
Alle drei Berechnungsrichtungen auf einen Blick – mit Formeln, die du jederzeit manuell anwenden kannst.
N Netto → Brutto
Beispiel (19 %):
100 € × 1,19 = 119,00 €
MwSt.: 100 € × 0,19 = 19,00 €
B Brutto → Netto
Beispiel (19 %):
119 € ÷ 1,19 = 100,00 €
MwSt.: 119 € − 100 € = 19,00 €
M MwSt. → Netto & Brutto
Beispiel (19 %):
19 € ÷ 0,19 = Netto 100,00 €
Brutto: 100 € + 19 € = 119,00 €
Schnellreferenz: Häufige Beträge
| Netto | MwSt. (19 %) | Brutto (19 %) | MwSt. (7 %) | Brutto (7 %) |
|---|---|---|---|---|
| 10.00 € | 1.90 € | 11.90 € | 0.70 € | 10.70 € |
| 50.00 € | 9.50 € | 59.50 € | 3.50 € | 53.50 € |
| 100.00 € | 19.00 € | 119.00 € | 7.00 € | 107.00 € |
| 500.00 € | 95.00 € | 595.00 € | 35.00 € | 535.00 € |
| 1000.00 € | 190.00 € | 1190.00 € | 70.00 € | 1070.00 € |
Deutsche Mehrwertsteuersätze 2026 im Überblick
Typische Beispiele zur ersten Orientierung. Die umsatzsteuerliche Einordnung kann von Leistungsart, Leistungsort, Empfänger und gesetzlichen Sonderregeln abhängen.
Gilt für die große Mehrheit aller Waren und Dienstleistungen, sofern keine ausdrückliche Ausnahme vorliegt.
Gilt für Güter des täglichen Bedarfs und kulturell bedeutsame Leistungen, die der Gesetzgeber steuerlich entlasten möchte.
Diese Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. Anbieter haben in der Regel keinen Vorsteuerabzug für damit zusammenhängende Eingangsleistungen.
Umsatzsteuer für Unternehmer & Selbstständige
Was du als Unternehmer, Freelancer oder Selbstständiger über die Mehrwertsteuer wissen musst.
🏪 Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Wer im Vorjahr weniger als 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 100.000 € Umsatz erzielt, kann auf die Umsatzsteuer verzichten. Die Schwelle wurde 2025 auf 25.000 € angehoben (vorher 22.000 €). Vorteil: Weniger Bürokratie. Nachteil: Kein Vorsteuerabzug möglich.
🔄 Vorsteuerabzug
Unternehmen können die beim Einkauf bezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) von der eingenommenen Umsatzsteuer abziehen. Voraussetzung: eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Kleinunternehmer sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
📋 Umsatzsteuer-Voranmeldung
Je nach Jahressteuerlast musst du die Umsatzsteuer monatlich (> 7.500 €/Jahr) oder quartalsweise (1.000–7.500 €/Jahr) ans Finanzamt melden. Die Abgabe erfolgt elektronisch über ELSTER. Abgabefrist ist immer der 10. des Folgemonats.
🧾 Ordnungsgemäße Rechnung
Für den Vorsteuerabzug beim Empfänger muss die Rechnung Pflichtangaben enthalten: vollständige Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge & Leistung, Nettobetrag, Steuersatz und MwSt.-Betrag.
🔃 Reverse Charge (Umkehr der Steuerschuld)
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU zwischen Unternehmen gilt das Reverse-Charge-Verfahren: Der Empfänger schuldet die Umsatzsteuer, nicht der Leistende. Wichtig für Freelancer, die für EU-Kunden arbeiten.
📅 Jahreserklärung
Zusätzlich zur Voranmeldung ist jährlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben – spätestens bis 31. Juli des Folgejahres (bei Steuerberater bis Ende Februar übernächsten Jahres). Hierbei werden alle Vorauszahlungen verrechnet.
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
Rechtlich sind Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer dasselbe (geregelt im Umsatzsteuergesetz, UStG). Der Begriff „Mehrwertsteuer“ betont, dass jede Stufe der Wertschöpfungskette nur auf den von ihr geschaffenen Mehrwert Steuer zahlt. Im Alltag werden beide Begriffe synonym verwendet.
Wie berechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Brutto-Preis heraus?
Formel: MwSt. = Brutto × (Steuersatz ÷ (1 + Steuersatz)). Bei 19 %: MwSt. = Brutto × (0,19 ÷ 1,19) ≈ Brutto × 0,1597. Beispiel: 119 € × 0,1597 ≈ 19,00 €. Oder einfacher: Netto = Brutto ÷ 1,19 → MwSt. = Brutto − Netto.
Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?
Der ermäßigte Satz gilt nur für gesetzlich bestimmte Umsätze, beispielsweise viele Lebensmittel, Bücher und bestimmte Beförderungsleistungen. Seit 2026 werden Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen für Speisen wieder mit 7 % besteuert; Getränke bleiben regelmäßig bei 19 %. Arzneimittel unterliegen in Deutschland grundsätzlich dem Regelsteuersatz. Maßgeblich sind der konkrete Umsatz und die gesetzlichen Tatbestände, unter anderem Anlage 2 UStG.
Was bedeutet Vorsteuer?
Vorsteuer ist die Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen für sein Unternehmen bezahlt. Diese kann es von der eingenommenen Umsatzsteuer abziehen. Netto-Kosten für Unternehmen sind daher der eigentliche wirtschaftliche Preis – die MwSt. ist ein „durchlaufender Posten“.
Muss ich als Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und schulden dem Finanzamt keine MwSt. Der Hinweis auf der Rechnung lautet: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Kehrseite: kein Vorsteuerabzug möglich.
Gilt der 7 %-Satz auch für Essenslieferungen und Restaurants?
Seit 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurant- und Verpflegungsleistungen grundsätzlich wieder 7 %. Getränke bleiben grundsätzlich bei 19 %.
Wie funktioniert das Reverse-Charge-Verfahren?
Beim Reverse Charge (§ 13b UStG) schuldet nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Das gilt vor allem bei Leistungen zwischen EU-Unternehmen (B2B), bei Bauleistungen und bestimmten anderen Umsätzen. Der Rechnungssteller schreibt dann „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
Ab wann bin ich zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet?
Grundsätzlich sofort nach Gründung. Beträgt die Jahressteuerschuld im Vorjahr über 7.500 €, meldest du monatlich. Bei 1.000–7.500 € gilt quartalsweise Abgabe, darunter jährlich. Neugründer müssen in der Regel in den ersten zwei Jahren monatlich anmelden.
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Jetzt berechnenRechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient der schnellen Orientierung. Für verbindliche steuerliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.
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