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Mehrwertsteuer-Rechner –
MwSt. online berechnen

Netto in Brutto umrechnen – oder umgekehrt. Unser kostenloser MwSt.-Rechner rechnet Netto-Betrag, Brutto-Betrag und Umsatzsteuer für die auswählbaren deutschen Steuersätze 2026 um.

Einfach Betrag eingeben, Berechnungsrichtung und Steuersatz wählen – fertig. Ideal für Selbstständige, Unternehmer, Freelancer und alle, die schnell Preise kalkulieren müssen.

19 % Regelsteuersatz 7 % Ermäßigter Satz Netto ↔ Brutto ↔ MwSt. Alle Formeln erklärt

So ist dieser Rechner einzuordnen

Rechnet einen Betrag bei einem ausgewählten Steuersatz zwischen Netto, Umsatzsteuer und Brutto um.

Annahmen der Berechnung

  • Der ausgewählte Steuersatz ist für den konkreten Umsatz zutreffend.
  • Beträge werden kaufmännisch auf Cent gerundet.

Nicht automatisch berücksichtigt

  • Leistungsort, Steuerbefreiungen, Reverse Charge, innergemeinschaftliche Umsätze und der Vorsteuerabzug werden nicht entschieden.
Fachlicher Stand: Primärquellen: Umsatzsteuergesetz
19 %
Regelsteuersatz
Elektronik, Kleidung, Dienstleistungen
7 %
Ermäßigter Satz
Lebensmittel, Bücher, Zeitungen
0 %
Steuerbefreit
Versicherungen, Gesundheit, Bildung

Mehrwertsteuer berechnen

Betrag eingeben, Richtung und Steuersatz wählen – sofortiges Ergebnis

Was möchtest du berechnen?

Betrag ohne Währungszeichen eingeben

Standard: 19 % für die meisten Waren & Dienstleistungen

Ergebnis erscheint sofort – kein Laden der Seite

Mehrwertsteuer berechnen: Formeln & Beispiele

Alle drei Berechnungsrichtungen auf einen Blick – mit Formeln, die du jederzeit manuell anwenden kannst.

N Netto → Brutto

Brutto = Netto × (1 + Satz)

Beispiel (19 %):

100 € × 1,19 = 119,00 €

MwSt.: 100 € × 0,19 = 19,00 €

B Brutto → Netto

Netto = Brutto ÷ (1 + Satz)

Beispiel (19 %):

119 € ÷ 1,19 = 100,00 €

MwSt.: 119 € − 100 € = 19,00 €

M MwSt. → Netto & Brutto

Netto = MwSt. ÷ Satz

Beispiel (19 %):

19 € ÷ 0,19 = Netto 100,00 €

Brutto: 100 € + 19 € = 119,00 €

Schnellreferenz: Häufige Beträge

Netto MwSt. (19 %) Brutto (19 %) MwSt. (7 %) Brutto (7 %)
10.00 € 1.90 € 11.90 € 0.70 € 10.70 €
50.00 € 9.50 € 59.50 € 3.50 € 53.50 €
100.00 € 19.00 € 119.00 € 7.00 € 107.00 €
500.00 € 95.00 € 595.00 € 35.00 € 535.00 €
1000.00 € 190.00 € 1190.00 € 70.00 € 1070.00 €

Deutsche Mehrwertsteuersätze 2026 im Überblick

Typische Beispiele zur ersten Orientierung. Die umsatzsteuerliche Einordnung kann von Leistungsart, Leistungsort, Empfänger und gesetzlichen Sonderregeln abhängen.

19 %
Regelsteuersatz Standard

Gilt für die große Mehrheit aller Waren und Dienstleistungen, sofern keine ausdrückliche Ausnahme vorliegt.

Elektronik & Haushaltsgeräte
Kleidung & Schuhe
Möbel & Einrichtung
Kraftfahrzeuge & Teile
Getränke in der Gastronomie
Handwerksleistungen
Software & digitale Güter
Beratungs- & Agenturleistungen
Kosmetik & Pflegeprodukte
Spielzeug & Sportartikel
Alkohol & Tabak
Reinigungsdienstleistungen
7 %
Ermäßigter Steuersatz Ausnahme

Gilt für Güter des täglichen Bedarfs und kulturell bedeutsame Leistungen, die der Gesetzgeber steuerlich entlasten möchte.

Viele Lebensmittel
Speisen in Restaurants (seit 2026)
Bücher & E-Books
Zeitungen & Zeitschriften
Begünstigter Nahverkehr
Übernachtungen (ohne Frühstück)
Bestimmte Kunstwerke
Konzerte & Theater
Trinkwasser
Blumen & Pflanzen
Bestimmte Hilfsmittel
Tierfutter
0 %
Steuerbefreite Leistungen (§ 4 UStG)

Diese Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. Anbieter haben in der Regel keinen Vorsteuerabzug für damit zusammenhängende Eingangsleistungen.

Versicherungsleistungen
Finanzdienstleistungen
Ärztliche Heilbehandlungen
Krankenhausleistungen
Schulen & Bildungseinrichtungen
Wohnraumvermietung (langfristig)
Postdienstleistungen (Universaldienst)
Umsätze im Ausland (Export)
Blut & Organspenden
Bestattungsleistungen (teils)
Lotterien & Glücksspiel (teils)
Kirchliche Leistungen

Umsatzsteuer für Unternehmer & Selbstständige

Was du als Unternehmer, Freelancer oder Selbstständiger über die Mehrwertsteuer wissen musst.

🏪 Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Wer im Vorjahr weniger als 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 100.000 € Umsatz erzielt, kann auf die Umsatzsteuer verzichten. Die Schwelle wurde 2025 auf 25.000 € angehoben (vorher 22.000 €). Vorteil: Weniger Bürokratie. Nachteil: Kein Vorsteuerabzug möglich.

🔄 Vorsteuerabzug

Unternehmen können die beim Einkauf bezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) von der eingenommenen Umsatzsteuer abziehen. Voraussetzung: eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Kleinunternehmer sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

📋 Umsatzsteuer-Voranmeldung

Je nach Jahressteuerlast musst du die Umsatzsteuer monatlich (> 7.500 €/Jahr) oder quartalsweise (1.000–7.500 €/Jahr) ans Finanzamt melden. Die Abgabe erfolgt elektronisch über ELSTER. Abgabefrist ist immer der 10. des Folgemonats.

🧾 Ordnungsgemäße Rechnung

Für den Vorsteuerabzug beim Empfänger muss die Rechnung Pflichtangaben enthalten: vollständige Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge & Leistung, Nettobetrag, Steuersatz und MwSt.-Betrag.

🔃 Reverse Charge (Umkehr der Steuerschuld)

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU zwischen Unternehmen gilt das Reverse-Charge-Verfahren: Der Empfänger schuldet die Umsatzsteuer, nicht der Leistende. Wichtig für Freelancer, die für EU-Kunden arbeiten.

📅 Jahreserklärung

Zusätzlich zur Voranmeldung ist jährlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben – spätestens bis 31. Juli des Folgejahres (bei Steuerberater bis Ende Februar übernächsten Jahres). Hierbei werden alle Vorauszahlungen verrechnet.

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Rechtlich sind Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer dasselbe (geregelt im Umsatzsteuergesetz, UStG). Der Begriff „Mehrwertsteuer“ betont, dass jede Stufe der Wertschöpfungskette nur auf den von ihr geschaffenen Mehrwert Steuer zahlt. Im Alltag werden beide Begriffe synonym verwendet.

Wie berechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Brutto-Preis heraus?

Formel: MwSt. = Brutto × (Steuersatz ÷ (1 + Steuersatz)). Bei 19 %: MwSt. = Brutto × (0,19 ÷ 1,19) ≈ Brutto × 0,1597. Beispiel: 119 € × 0,1597 ≈ 19,00 €. Oder einfacher: Netto = Brutto ÷ 1,19 → MwSt. = Brutto − Netto.

Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?

Der ermäßigte Satz gilt nur für gesetzlich bestimmte Umsätze, beispielsweise viele Lebensmittel, Bücher und bestimmte Beförderungsleistungen. Seit 2026 werden Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen für Speisen wieder mit 7 % besteuert; Getränke bleiben regelmäßig bei 19 %. Arzneimittel unterliegen in Deutschland grundsätzlich dem Regelsteuersatz. Maßgeblich sind der konkrete Umsatz und die gesetzlichen Tatbestände, unter anderem Anlage 2 UStG.

Was bedeutet Vorsteuer?

Vorsteuer ist die Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen für sein Unternehmen bezahlt. Diese kann es von der eingenommenen Umsatzsteuer abziehen. Netto-Kosten für Unternehmen sind daher der eigentliche wirtschaftliche Preis – die MwSt. ist ein „durchlaufender Posten“.

Muss ich als Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?

Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und schulden dem Finanzamt keine MwSt. Der Hinweis auf der Rechnung lautet: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Kehrseite: kein Vorsteuerabzug möglich.

Gilt der 7 %-Satz auch für Essenslieferungen und Restaurants?

Seit 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurant- und Verpflegungsleistungen grundsätzlich wieder 7 %. Getränke bleiben grundsätzlich bei 19 %.

Wie funktioniert das Reverse-Charge-Verfahren?

Beim Reverse Charge (§ 13b UStG) schuldet nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Das gilt vor allem bei Leistungen zwischen EU-Unternehmen (B2B), bei Bauleistungen und bestimmten anderen Umsätzen. Der Rechnungssteller schreibt dann „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.

Ab wann bin ich zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet?

Grundsätzlich sofort nach Gründung. Beträgt die Jahressteuerschuld im Vorjahr über 7.500 €, meldest du monatlich. Bei 1.000–7.500 € gilt quartalsweise Abgabe, darunter jährlich. Neugründer müssen in der Regel in den ersten zwei Jahren monatlich anmelden.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient der schnellen Orientierung. Für verbindliche steuerliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.

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