ArbZG 2026 • Vergütungsszenarien • Mehrarbeit
Überstunden-Rechner –
Mehrarbeit & Zuschläge berechnen
Was stehen mir für Überstunden zu? Berechne Stunden oberhalb deiner regelmäßigen Arbeitszeit und ordne mögliche Vergütungsszenarien ein. Vertrag, Tarif und Nachweis bleiben entscheidend.
So ist dieser Rechner einzuordnen
Ermittelt Stunden oberhalb der eingegebenen regelmäßigen Arbeitszeit und zeigt Vergütungsszenarien.
Annahmen der Berechnung
- Die eingegebenen Stunden sind nachweisbar und arbeitsvertraglich als Arbeitszeit einzuordnen.
- Ein Zuschlag von null bedeutet: kein automatischer gesetzlicher Geldzuschlag unterstellt.
Nicht automatisch berücksichtigt
- Anordnung, Duldung, Ausschlussfristen, Pauschalabgeltung und Tarifregeln müssen im Einzelfall geprüft werden.
Überstunden berechnen
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Wichtige Regelungen zu Überstunden
Wann entstehen Überstunden?
Überstunden entstehen, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. Dies muss vom Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt werden. Freiwillige Mehrarbeit ohne Zustimmung ist keine vergütungspflichtige Überstunde.
Müssen Überstunden vergütet werden?
Ein Vergütungsanspruch kann sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, betrieblicher Übung oder § 612 BGB ergeben. Er besteht nicht automatisch in jedem Fall: Entscheidend sind unter anderem Anordnung oder Duldung, Vergütungserwartung, wirksame Vertragsklauseln und Nachweis. Auch Freizeitausgleich braucht eine rechtliche oder vertragliche Grundlage.
Höhe der Zuschläge
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur der Nachtzuschlag (25 %). Für normale Überstunden sind 25–50 % üblich. Sonn- und Feiertagsarbeit: 50–100 % je nach Tarifvertrag oder Vereinbarung.
Gesetzliche Grenzen (ArbZG)
Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten. Im 6-Monats-Durchschnitt dürfen nur 8 Stunden täglich (48 Stunden wöchentlich) geleistet werden.
Überstunden 2026 – Grundlagen zu Zeit und Vergütung
Zuschlagssätze, Verjährung, Dokumentation und deine Rechte bei Mehrarbeit im Überblick
So berechnest du deine Überstundenvergütung
Die Grundformel ist einfach: geleistete Stunden minus vertragliche Soll-Stunden ergibt deine Überstunden. Der Zuschlag kommt je nach Uhrzeit und Wochentag noch obendrauf.
1. Grundüberstunden ermitteln
Geleistete Stunden minus vertraglich vereinbarte Soll-Stunden – bei Teilzeit gilt die individuelle Vertragsstunde, nicht die 8-Stunden-Grenze.
2. Stundenlohn berechnen
Monatsgehalt durch die vertraglichen Monatsstunden teilen ergibt deinen Basis-Stundenlohn für die Zuschlagsberechnung.
3. Zuschlag anwenden
Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit erhalten unterschiedliche Zuschlagssätze – meist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt.
4. Auszahlung oder Freizeit wählen
Überstunden können finanziell vergütet oder im Verhältnis 1:1 in Freizeit ausgeglichen werden – die Wahl liegt oft beim Arbeitnehmer.
Zuschlagssätze im Überblick
Normale Überstunden: vertraglich/tariflich
Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Geldzuschlag. Vergütung, Zuschlag oder Freizeitausgleich richten sich nach Vertrag, Tarif und Einzelfall.
Nachtarbeit (grundsätzlich 23–6 Uhr): angemessener Ausgleich
§ 6 Abs. 5 ArbZG sieht bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag vor; die konkrete Höhe ist nicht pauschal gesetzlich festgelegt.
Sonntagsarbeit: vertraglich/tariflich
Ein bestimmter Geldzuschlag folgt nicht allgemein aus dem Arbeitszeitgesetz.
Feiertagsarbeit: vertraglich/tariflich
Ein bestimmter Geldzuschlag folgt nicht allgemein aus dem Arbeitszeitgesetz.
Verjährung: Wie lange kannst du Überstunden geltend machen?
Überstunden verjähren nach der regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Ohne Nachweis wird es jedoch schwierig, Ansprüche durchzusetzen.
- →Viele Arbeitsverträge enthalten kürzere Ausschlussfristen (oft 3–6 Monate) – diese Fristen gelten vorrangig vor der gesetzlichen Verjährung
- →Ohne lückenlose Dokumentation ist der Beweis geleisteter Überstunden im Streitfall kaum zu erbringen
- →Ein eigenes Arbeitszeitprotokoll dient als zusätzlicher Nachweis neben der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeber-Zeiterfassung
Überstunden vs. Mehrarbeit: Wo liegt der Unterschied?
Überstunden
Arbeitszeit über die individuelle vertragliche Soll-Arbeitszeit hinaus – bei Teilzeit schon deutlich vor der 8-Stunden-Grenze.
Mehrarbeit
Arbeitszeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag hinaus – erfordert nach dem ArbZG einen besonderen Ausgleich.
5 Tipps, um Überstunden erfolgreich durchzusetzen
Jede Stunde dokumentieren
Führe täglich ein Arbeitszeitprotokoll mit Beginn, Ende und Pausen – am besten unabhängig von der betrieblichen Zeiterfassung.
Anordnung einholen
Lass dir Überstunden möglichst schriftlich (auch per E-Mail) anordnen oder im Nachhinein genehmigen.
Ausschlussfristen im Vertrag prüfen
Kontrolliere deinen Arbeitsvertrag auf verkürzte Verfallfristen – diese sind oft deutlich kürzer als die gesetzliche Verjährung.
Regelmäßig abrechnen
Warte nicht bis Jahresende – kläre Überstunden möglichst monatlich mit deinem Vorgesetzten, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Betriebsrat einbinden
Bei Unklarheiten oder Konflikten kann der Betriebsrat vermitteln und deine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber unterstützen.
Wichtige Begriffe rund um Überstunden
Häufige Fragen zu Überstunden
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?
Überstunden sind Stunden, die über die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Mehrarbeit bezeichnet Überschreitungen der gesetzlichen Höchstarbeitszeit (über 8 Stunden täglich), die besonders streng geregelt ist.
Kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen?
Ja, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag dies vorsieht und dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen. Es gibt jedoch Grenzen: Der Arbeitgeber muss die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen einhalten und darf keine Gesundheitsgefährdung verursachen.
Freizeitausgleich oder Geld – was ist besser?
Freizeitausgleich löst keine zusätzliche Auszahlung aus, während ausgezahlte Überstunden grundsätzlich steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn sind. Steuerbegünstigungen nach § 3b EStG betreffen unter engen Voraussetzungen Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit – nicht einen allgemeinen Überstundenzuschlag.
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