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Laufendes Gesetzgebungsverfahren – kein geltendes Recht

Altersvorsorgedepot-Entwurf –
unverbindliches Rechenszenario

Was würde ein gefördertes Depot unter bestimmten Modellannahmen bewirken? Simuliere Beitrag, Rendite und eine frühere Förderannahme und vergleiche das Ergebnis mathematisch mit einem Riester-Szenario.

Förderung, Übertragbarkeit, Vererbbarkeit, Besteuerung und Startzeitpunkt stehen erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens fest. Der Rechner beschreibt kein verfügbares Produkt.

Entwurfsstand 26.08.2026 Illustrative Parameter Keine Förderzusage

So ist dieser Rechner einzuordnen

Simuliert ausschließlich ein Szenario auf Basis eines noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens.

Annahmen der Berechnung

  • Alle Förder-, Steuer- und Auszahlungsparameter sind vorläufige Modellannahmen und können sich ändern.

Nicht automatisch berücksichtigt

  • Kein verfügbares Produkt, keine Förderzusage und keine Aussage über die spätere Gesetzesfassung oder persönliche Eignung.
Fachlicher Stand: Primärquellen: BMF: Entwurf Altersvorsorgereformgesetz
200 €
Grundzulage pro Jahr
300 €
Kinderzulage pro Kind/Jahr
3.000 €
Max. Sonderausgabenabzug
0 %
Abgeltungssteuer in Ansparphase

Entwurfsszenario Altersvorsorgedepot

Illustrative Modellrechnung – kein beschlossenes Fördermodell und keine verbindliche Steuerberechnung

Zwischen 18 und 64 Jahren

Frühestens ab 62 Jahren möglich

Dein persönlicher monatlicher Sparbeitrag

Historischer MSCI World Ø: ~7 % p.a. – konservativ: 4–5 %

Basis für den Mindestbeitrag (4 % des Einkommens für volle Zulage)

300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr

Für die Berechnung der steuerlichen Ersparnis (Sonderausgaben)

Einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 € im ersten Sparjahr erhalten (unter 25 Jahren)

Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich zu Informations- und Orientierungszwecken. Die berechneten Werte sind Prognosen auf Basis vereinfachter Annahmen und der zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Reformparameter (Stand 2026). Sie stellen weder eine Anlageberatung noch eine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), des Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar. Tatsächliche Ergebnisse können je nach individueller Situation, künftiger Gesetzgebung und Marktentwicklung erheblich abweichen. Für eine auf deine persönliche Situation abgestimmte Beratung wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Finanzberater oder unabhängigen Honorarberater.

Altersvorsorgedepot – Entwurf und Modellannahmen

Das Gesetzgebungsverfahren läuft. Die folgenden ausführlichen Inhalte dokumentieren die Annahmen dieses Rechners und keine beschlossene Rechtslage.

Was ist das Altersvorsorgedepot und warum ersetzt es Riester?

Das Altersvorsorgedepot ist Bestandteil eines laufenden Reformvorhabens für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge. Der Regierungsentwurf beschreibt unter anderem eine chancenorientierte Produktkategorie ohne Kapitalgarantie. Erst das parlamentarische Verfahren entscheidet, welche Regeln tatsächlich in Kraft treten und ab wann Produkte angeboten werden können.

Dieser Rechner bewahrt ein früheres Reformszenario mit festen Zulagen-, Steuer- und Auszahlungsannahmen, damit seine Mathematik nachvollziehbar bleibt. Die Werte sind keine Fakten über ein späteres Produkt. Insbesondere Übertragbarkeit, Vererbbarkeit, Förderhöhe und Besteuerung müssen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vollständig aktualisiert werden.

Sechs Annahmen des eingefrorenen Rechenmodells

💰

Höhere staatliche Zulagen

200 € Grundzulage statt 175 € (Riester). Kinderzulage bleibt bei 300 € pro Kind. Berufseinsteiger erhalten zusätzlich 200 € einmalig.

📈

Steuerfreie Ansparphase

Dividenden, Zinsen und Kursgewinne innerhalb des Altersvorsorgedepots sind während der Ansparphase von der Abgeltungssteuer befreit – maximaler Zinseszinseffekt.

🏦

ETF-Investments möglich

Das Depot kann in kostengünstige Indexfonds (ETFs), Aktien und andere Wertpapiere investiert werden – für deutlich höhere Renditen als klassische Versicherungsprodukte.

👨‍👩‍👧‍👦

Vererbbarkeit im Modell

Das frühere Szenario nahm vollständige Vererbbarkeit an. Ob und unter welchen Förderfolgen das später gilt, ist offen und wird nicht berechnet.

🎯

Flexible Auszahlung

30 % des Kapitals können bei Rentenbeginn (frühestens ab 62) steuerbegünstigt als Einmalbetrag entnommen werden. Der Rest fließt als lebenslange Rente.

🔄

Startkapital aus Altverträgen

Der Rechner kann Vertragswerte als Rechengröße addieren. Er bestätigt keine rechtliche, steuerneutrale oder kostenfreie Übertragungsmöglichkeit.

Verwendete Szenarioparameter – nicht geltendes Recht

Zulagen & Beiträge

Grundzulage200 €/Jahr
Kinderzulage300 €/Kind/Jahr
Berufseinsteiger-Bonus200 € (einmalig)
Mindestbeitrag (volle Zulage)4 % des Bruttoeinkommens
Mindestbeitrag (absolut)60 €/Jahr

Steuer & Auszahlung

Steuerlicher Abzugbis 3.000 €/Jahr (Sonderausgaben)
Abgeltungssteuer Ansparphase0 % (steuerfrei)
Besteuerung Rentenzahlung50 % Modellannahme
Einmalbetrag bei Rentemax. 30 % des Kapitals
Rentenbeginn frühestens ab62 Jahre

Riester vs. Altersvorsorgedepot: Was ändert sich wirklich?

Merkmal Riester (bis 2026) Illustratives Depotmodell
Grundzulage/Jahr 175 € 200 €
Kinderzulage/Kind/Jahr 300 € (ab 2008) 300 €
Max. Sonderausgabenabzug 2.100 €/Jahr 3.000 €/Jahr
Abgeltungssteuer in Ansparphase Ja (25 %) Nein (0 %)
Besteuerung der Rente nach geltendem Vertrags-/Steuerrecht 50 % Modellannahme
Investierbar in ETFs Nur eingeschränkt Ja, vollständig
Vererbbarkeit Eingeschränkt Vollständig
Einmalbetrag bei Rente Bis 30 % (mit Nachteilen) Bis 30 % (begünstigt)
Übertragbarkeit Ja, von Riester/Rürup
Anbieter Versicherungen, Banken Alle Depot-Anbieter

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot am meisten?

Besonders vorteilhaft für:

  • Familien mit Kindern (Kinderzulage 300 €/Kind/Jahr)
  • Berufseinsteiger unter 25 (200 € Bonus + lange Laufzeit)
  • Personen mit mittlerem Einkommen (Zulage + Steuerersparnis optimal)
  • ETF-Anleger (keine Abgeltungssteuer auf Gewinne)
  • Bestehende Riester-Sparer (kostenfreier Transfer möglich)
  • Alle, die Kapital vererben möchten

Worauf du achten solltest:

  • Kapital ist gebunden bis zum 62. Lebensjahr
  • Für volle Zulage: 4 % des Bruttoeinkommens einzahlen
  • Rentenzahlungen werden zu 50 % mit dem persönlichen Steuersatz versteuert
  • Anbieterauswahl entscheidend: ETF-Depot besser als klassische Versicherung
  • Riester-Bestandsverträge laufen bis 2026 weiter – Transfer ab 2027

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot-Entwurf

Wann startet das Altersvorsorgedepot und wer ist berechtigt?

Ein verbindlicher Start und der endgültige Kreis der Berechtigten stehen erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens fest. Der Rechner dokumentiert ein eingefrorenes, illustratives Reformmodell und darf nicht als Förderzusage oder Produktbeschreibung verstanden werden.

Wie viel muss ich monatlich einzahlen, um die volle staatliche Zulage zu erhalten?

Im eingefrorenen Modell wird eine Grundzulage von 200 €/Jahr bei einem Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen angenommen. Bei 45.000 € wären das modellhaft 1.600 € im Jahr. Diese Parameter sind keine Aussage zur endgültigen gesetzlichen Förderung.

Kann ich meinen Riester-Vertrag in das Altersvorsorgedepot übertragen?

Der Rechner kann vorhandenes Kapital ausschließlich als mathematisches Startkapital berücksichtigen. Ob, aus welchen Verträgen und zu welchen Kosten ein späterer gesetzlicher Wechsel möglich sein wird, ist damit nicht beantwortet. Insbesondere darf keine kostenfreie Rürup-Übertragung unterstellt werden.

Welche Steuervorteile bringt das Altersvorsorgedepot genau?

Die Berechnung verwendet aus Transparenzgründen die früher angenommenen Werte: steuerfreie Ansparphase, 50-prozentiger steuerpflichtiger Anteil der Modellrente und 3.000 € Höchstbetrag. Diese Werte sind ausdrücklich Szenarioparameter, keine aktuelle Steuerregel und keine Prognose der endgültigen Auszahlungsbesteuerung.

Was passiert mit meinem Kapital, wenn ich vorzeitig versterbe?

Vererbbarkeit, mögliche Rückforderung von Förderung und die Behandlung in der Auszahlungsphase hängen von der endgültigen gesetzlichen und vertraglichen Ausgestaltung ab. Der Rechner trifft hierzu keine verbindliche Aussage.

Kann ich ETFs im Altersvorsorgedepot besparen?

Der Regierungsentwurf sieht ein Altersvorsorgedepot ohne Kapitalgarantie als mögliche Produktkategorie vor. Welche Anlagen ein zertifiziertes Produkt tatsächlich anbietet, welche Kosten entstehen und ob es besser abschneidet als eine Versicherung, kann der Rechner nicht vorhersagen.

Wie sieht die Auszahlung aus – bekomme ich eine Einmalzahlung oder monatliche Rente?

Die angezeigte Kombination aus 30 % Einmalbetrag und modellhafter Rente gehört zum eingefrorenen Szenario. Mindestalter, Auszahlungswege und Besteuerung müssen nach der später tatsächlich geltenden Fassung und dem konkreten Vertrag neu geprüft werden.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch für Selbstständige?

Ob Selbstständige förderberechtigt sein werden, richtet sich nach der endgültigen gesetzlichen Fassung. Der Rechner prüft weder Pflichtversicherung noch Förderberechtigung und unterstellt insbesondere keine Übertragbarkeit eines bestehenden Rürup-Vertrags.

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