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Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 berechnen: Staatliche Zulagen, steuerfreie Rendite und Vergleich mit Riester & Rürup. Jetzt Kapital und Rente simulieren.
Das Altersvorsorgedepot ersetzt ab 2027 die Riester-Rente – mit mehr Rendite, höheren Zulagen und voller Vererbbarkeit. Berechnen Sie jetzt Ihr Alterskapital und vergleichen Sie mit dem alten Riester-System.
Staatliche Grundzulage (200 €/Jahr), Kinderzulage (300 €/Kind/Jahr), steuerfreie Ansparphase und flexiblere Auszahlung: Unser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Kapital Sie bis zur Rente aufbauen können – inklusive Riester- und Rürup-Übertrag.
Berechnen Sie Ihr Kapital, Ihre Zulagen und Ihre monatliche Rente
Der Riester-Nachfolger kommt 2027: Alle Fakten, Zulagen und Vorteile im Überblick
Das Altersvorsorgedepot (auch: „neues Riester" oder „Riester-Reform 2027") ist das zentrale Instrument der deutschen Altersvorsorgereform, die 2027 in Kraft tritt. Es ersetzt die seit 2002 bestehende Riester-Rente, die trotz staatlicher Förderung nie wirklich populär wurde – zu komplex, zu teuer in der Verwaltung, zu wenig renditestark.
Das neue System setzt auf drei entscheidende Verbesserungen: Höhere Zulagen auf das investierte Kapital, eine vollständig steuerfreie Ansparphase (kein Abgeltungssteuer auf ETF-Gewinne!) und die volle Vererbbarkeit des angesparten Kapitals. Bisherige Riester- und Rürup-Vertragsinhaber können ihr Kapital ab 2027 kostenfrei übertragen.
200 € Grundzulage statt 175 € (Riester). Kinderzulage bleibt bei 300 € pro Kind. Berufseinsteiger erhalten zusätzlich 200 € einmalig.
Dividenden, Zinsen und Kursgewinne innerhalb des Altersvorsorgedepots sind während der Ansparphase von der Abgeltungssteuer befreit – maximaler Zinseszinseffekt.
Das Depot kann in kostengünstige Indexfonds (ETFs), Aktien und andere Wertpapiere investiert werden – für deutlich höhere Renditen als klassische Versicherungsprodukte.
Das Kapital im Altersvorsorgedepot ist vollständig vererbbar. Anders als bei der Riester-Rente fließt das Guthaben nach dem Tod nicht in einen Gesamtpool zurück.
30 % des Kapitals können bei Rentenbeginn (frühestens ab 62) steuerbegünstigt als Einmalbetrag entnommen werden. Der Rest fließt als lebenslange Rente.
Bestehende Riester- und Rürup-Verträge können ab 2027 kostenfrei und ohne steuerliche Nachteile in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden.
| Merkmal | Riester (bis 2026) | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
|---|---|---|
| Grundzulage/Jahr | 175 € | 200 € |
| Kinderzulage/Kind/Jahr | 300 € (ab 2008) | 300 € |
| Max. Sonderausgabenabzug | 2.100 €/Jahr | 3.000 €/Jahr |
| Abgeltungssteuer in Ansparphase | Ja (25 %) | Nein (0 %) |
| Besteuerung der Rente | 100 % (Leibrente) | 50 % (Halbeinkünfte) |
| Investierbar in ETFs | Nur eingeschränkt | Ja, vollständig |
| Vererbbarkeit | Eingeschränkt | Vollständig |
| Einmalbetrag bei Rente | Bis 30 % (mit Nachteilen) | Bis 30 % (begünstigt) |
| Übertragbarkeit | – | Ja, von Riester/Rürup |
| Anbieter | Versicherungen, Banken | Alle Depot-Anbieter |
Das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027. Berechtigt sind grundsätzlich alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten – also Arbeitnehmer, Auszubildende und bestimmte Selbstständige. Auch Kindererziehende, die Riester-Zulagen erhalten hätten, sind förderberechtigt.
Für die volle Grundzulage von 200 €/Jahr müssen Sie mindestens 4 % Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlen – abzüglich der Zulagen. Bei 45.000 € Bruttoeinkommen wären das (4 % × 45.000 − 200) = 1.600 € Eigenbeitrag pro Jahr, also ca. 133 €/Monat. Der absolute Mindestbeitrag beträgt 60 €/Jahr.
Ja. Ab 2027 ist eine steuerlich neutrale und kostenfreie Übertragung des angesparten Kapitals aus bestehenden Riester- und Rürup-Verträgen in das neue Altersvorsorgedepot möglich. Das bisher angesammelte Guthaben wird als Startkapital in das neue Depot übernommen – ohne schädliche Verwendung oder Rückzahlung von Zulagen.
Es gibt zwei Steuerphasen: In der Ansparphase sind sämtliche Erträge (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne) von der Abgeltungssteuer befreit – der Zinseszins läuft steuerfrei. In der Auszahlungsphase gilt das Halbeinkünfteverfahren: Nur 50 % der Rentenzahlungen werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Außerdem sind Beiträge bis 3.000 €/Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Das Altersvorsorgedepot ist vollständig vererbbar. Das angesparte Kapital fließt nach dem Tod an die eingesetzten Erben. Im Gegensatz zur klassischen Riester-Rentenversicherung gibt es keine Rückzahlung von Zulagen oder Einbehaltung durch den Staat. Dies ist einer der größten strukturellen Vorteile gegenüber dem alten Riester-System.
Ja, und das ist einer der zentralen Vorteile. Das Altersvorsorgedepot ermöglicht Investments in börsengehandelte Indexfonds (ETFs), Aktien und andere Wertpapiere. Da die Renditen in der Ansparphase steuerfrei thesaurieren, ist ein global diversifizierter ETF-Sparplan (z. B. auf MSCI World oder ACWI) langfristig deutlich ertragsstärker als klassische fondsgebundene Versicherungsprodukte.
Beides ist möglich. Sie können bei Rentenbeginn (frühestens mit 62 Jahren) bis zu 30 % des Kapitals als steuerbegünstigten Einmalbetrag entnehmen. Der verbleibende Anteil (mindestens 70 %) wird als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt, die nach dem Halbeinkünfteverfahren nur zur Hälfte versteuert wird.
Für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht ist das Altersvorsorgedepot je nach Situation interessant. Wer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, kann das Depot nutzen. Selbstständige, die bisher Rürup gesparten haben, können ihr Kapital ab 2027 übertragen. Als Alternative bleibt der steuerlich oft attraktivere Rürup-Vertrag (bis zu 29.344 €/Jahr absetzbar) für Vielverdiener bestehen.
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