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§ 6 AStG • § 2 AStG • § 19 InvStG

Wegzugssteuer-Check –
Steuer, Ratenzahlung & Unternehmensfolgen

Was kostet dich der Wegzug aus Deutschland steuerlich wirklich? Prüfe Wohnsitz, GmbH-Anteile, Investmentfonds, Betriebsvermögen und das Nachlaufrisiko nach § 2 AStG in einem geführten Check – inklusive Ratenzahlung und Rückkehrregel.

Ein Orientierungsrechner, kein Ersatz für eine steuerliche Beratung: Ausländische Steuern sind nicht enthalten, und bei unklarem Wohnsitz oder indikativer Bewertung zeigt der Check das offen an, statt eine Scheingenauigkeit vorzutäuschen.

§ 6 AStG GmbH-Anteile ETF & Investmentfonds Betriebsvermögen-Entstrickung Ratenzahlung & Rückkehrregel

So ist dieser Rechner einzuordnen

Strukturiert mögliche Steuer- und Liquiditätsfolgen eines Wegzugs anhand mehrerer Vermögensarten.

Annahmen der Berechnung

  • Werte und Beteiligungsquoten entsprechen belastbaren Verkehrswertschätzungen; deutsches Recht wird isoliert betrachtet.

Nicht automatisch berücksichtigt

  • DBA, Staatsangehörigkeit, mittelbare Beteiligungen, Rückkehrerregel, Sicherheiten, Umwandlungen und ausländisches Recht werden nicht abschließend geprüft.
Fachlicher Stand: Primärquellen: Außensteuergesetz, Investmentsteuergesetz

Wichtiger Hinweis: Dieser Check ist ein steuerliches Orientierungstool und ersetzt weder eine verbindliche Steuerberatung noch eine Unternehmensbewertung oder die Prüfung des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens. Ausländische Steuern sind nicht enthalten. Rechtsstand: 13. August 2026.

5 Module
Wohnsitz, § 6 AStG, Fonds, Betrieb, § 2 AStG
7 Jahre
Ratenzahlung möglich
10 Jahre
§ 2 AStG-Nachlaufrisiko
100 %
Kostenlos & anonym

Wegzugssteuer-Check starten

Fülle die für dich relevanten Abschnitte aus - nicht jeder Abschnitt betrifft jeden

Wohnsitz & Wegzug

Wird die deutsche Steuerpflicht durch den Wegzug überhaupt beendet?

Diese Berechnung enthält nur deutsche Steuern - das Zielland kann denselben Gewinn nochmals besteuern.

Person & Einkommen

Wird für die progressive Einkommensteuer auf den Wegzugsgewinn benötigt

Mindestens 7 nötig, damit § 6 AStG überhaupt greift

Für § 2 AStG (mindestens 5 nötig)

GmbH-, UG- und AG-Beteiligungen (§ 6 AStG)

Nur ausfüllen, falls zutreffend - eine Zeile pro Gesellschaft

Beteiligung

Maßgeblich für § 17 EStG, nicht nur die Quote am Wegzugstag

Investmentfonds & ETFs (§ 19 InvStG)

Nur relevant bei ≥1 % Quote (letzte 5 Jahre) oder ≥500.000 € Anschaffungskosten je Fonds

Fonds

Nur relevant, falls unter 500.000 € Anschaffungskosten

Einzelunternehmen & Freiberufler (§ 4 EStG-Entstrickung)

Wirtschaftsgüter, bei denen Deutschlands Besteuerungsrecht durch den Wegzug eingeschränkt werden könnte

Wirtschaftsgut
Ebene der Gesellschaft (§ 12 KStG)

Nur relevant, falls du an einer GmbH/UG/AG beteiligt bist - getrennt von deiner persönlichen Wegzugssteuer

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)

Für das Nachlaufrisiko in den ersten zehn Jahren nach dem Wegzug

Wegzugssteuer auf einen Blick

🏠

Wohnsitz zuerst prüfen

Eine Abmeldung allein reicht nicht - eine verfügbare Wohnung oder ein langer Aufenthalt kann die Steuerpflicht fortbestehen lassen.

📈

Fiktive Veräußerung

GmbH-Anteile und größere Fondspositionen gelten beim Wegzug als verkauft, obwohl real nichts verkauft wurde.

💳

Ratenzahlung möglich

Die § 6 AStG-Steuer kann auf Antrag über sieben Jahre gestreckt werden - meist gegen Sicherheitsleistung.

Nachlaufrisiko beachten

Deutsche Staatsangehörige können bis zu zehn Jahre erweitert beschränkt steuerpflichtig bleiben (§ 2 AStG).

Wegzugssteuer für Deutsche - der komplette Ratgeber

Was beim Wegzug steuerlich wirklich passiert und worauf du achten solltest

Die fünf Prüfmodule im Überblick

1. Wohnsitz und Wegzugszeitpunkt

Entscheidend ist, ob die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht tatsächlich endet - eine bloße Abmeldung reicht dafür nicht aus.

2. GmbH-, UG- und AG-Beteiligungen

§ 6 AStG fingiert beim Wegzug eine Veräußerung zum gemeinen Wert - die Steuer entsteht, obwohl kein Geld fließt.

3. Investmentfonds und ETFs

Seit 2025 können auch größere Fondspositionen von der Wegzugsbesteuerung erfasst sein, wenn bestimmte Schwellen erreicht sind.

4. Betriebsvermögen

Bei Einzelunternehmen und Freiberuflern kommt es auf einzelne Wirtschaftsgüter an, nicht automatisch auf den gesamten Betrieb.

5. Nachlaufende Steuerpflicht

§ 2 AStG kann deutsche Staatsangehörige bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug erweitert beschränkt steuerpflichtig halten.

Warum eine Liquiditätsplanung vor dem Wegzug wichtig ist

Die Wegzugssteuer nach § 6 AStG entsteht, obwohl in der Regel kein tatsächlicher Verkaufserlös fließt. Wer keine Ratenzahlung beantragt oder keine ausreichende Liquidität einplant, kann in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten. Plane deshalb frühzeitig, wie du die Steuer - notfalls über sieben Jahresraten - bedienen kannst, bevor du den Wegzug vollziehst. Nutze dazu ergänzend den Liquiditätsrechner.

Was der Check bewusst nicht automatisch berechnet

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Ausländische Steuern

Das Zielland kann denselben Gewinn erneut besteuern, wenn es den deutschen Wegzugswert nicht als neue Anschaffungskosten anerkennt.

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Spezial-Investmentfonds, Stiftungen, Trusts

Diese Fälle sind fachlich zu komplex für eine automatische Berechnung und sollten mit einem Steuerberater geprüft werden.

!

Doppelstöckige Personengesellschaften und Organschaften

Hier hängt das Ergebnis stark von der konkreten Struktur ab - eine pauschale Formel würde in die Irre führen.

!

Eine verbindliche Unternehmensbewertung

Der gemeine Wert einer nicht börsennotierten Beteiligung sollte im Zweifel durch ein Gutachten abgesichert werden.

Häufige Fragen zur Wegzugssteuer

Ist der Wegzugssteuer-Check eine verbindliche Steuerberatung?

Nein. Der Check liefert eine Erstorientierung auf Basis vereinfachter Formeln und deiner Eingaben. Er ersetzt keine steuerliche Beratung, keine Unternehmensbewertung und keine Prüfung des konkreten Doppelbesteuerungsabkommens. Vor einem tatsächlichen Wegzug solltest du das Ergebnis von einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater prüfen lassen.

Ab wann greift die Wegzugssteuer nach § 6 AStG?

§ 6 AStG betrifft natürliche Personen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren und innerhalb der letzten fünf Jahre irgendwann mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren. Beim Wegzug wird eine Veräußerung zum gemeinen Wert fingiert, obwohl tatsächlich nichts verkauft wurde.

Reicht eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, um die deutsche Steuerpflicht zu beenden?

Nein. Ein deutscher Wohnsitz kann steuerlich fortbestehen, wenn eine Wohnung weiterhin zur eigenen Verfügung steht (§ 8 AO). Ein gewöhnlicher Aufenthalt kann außerdem ab mehr als sechs zusammenhängenden Monaten in Deutschland entstehen (§ 9 AO).

Werden auch ETFs und Investmentfonds von der Wegzugssteuer erfasst?

Seit 2025 kann auch bei privat gehaltenen Investmentfonds eine Wegzugsbesteuerung entstehen, wenn du innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 % eines Fonds gehalten hast oder deine Anschaffungskosten für diesen Fonds mindestens 500.000 € betragen (§ 19 Abs. 3 InvStG). Die Schwelle gilt je Fonds, nicht für das Gesamtdepot.

Kann ich die Wegzugssteuer in Raten zahlen?

Für die klassische Wegzugssteuer nach § 6 AStG kann auf Antrag eine Zahlung in sieben gleichen, unverzinslichen Jahresraten erfolgen. Das Finanzamt verlangt dafür regelmäßig eine Sicherheitsleistung. Für bestimmte betriebliche Entstrickungsfälle sind stattdessen fünf Jahresraten nach § 36 Abs. 5 EStG möglich.

Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG?

Deutsche Staatsangehörige können nach dem Wegzug bis zu zehn Jahre erweitert beschränkt steuerpflichtig bleiben, wenn sie in ein niedrig besteuerndes Land ziehen, mindestens fünf der letzten zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten. Das ist keine zusätzliche Steuer am Wegzugstag, sondern ein Nachlaufrisiko für die Folgejahre.

Was passiert, wenn ich innerhalb weniger Jahre nach Deutschland zurückkehre?

Bei nur vorübergehender Abwesenheit kann der Steueranspruch nach § 6 AStG entfallen, wenn du innerhalb von sieben Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wirst - die Frist kann auf Antrag um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Dafür müssen unter anderem die Anteile weiter gehalten und Ausschüttungen unterhalb einer 25-%-Grenze bleiben.

Enthält die Berechnung auch die Steuer im Zielland?

Nein, bewusst nicht. Das Zielland kann denselben späteren Veräußerungsgewinn nochmals besteuern, wenn es den deutschen Wegzugswert nicht als neue Anschaffungskosten anerkennt (kein sogenannter Step-up). Die Regeln unterscheiden sich stark von Land zu Land - prüfe das Doppelbesteuerungsabkommen und die lokale Besteuerung separat.

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