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Work-Life-Balance
Kindergeld 2026 berechnen: 255 € pro Kind und Monat, plus Günstigerprüfung Kindergeld vs. Kinderfreibetrag.
Wie viel Kindergeld bekommst du? Berechne deinen monatlichen und jährlichen Kindergeldanspruch – inklusive Günstigerprüfung, ob sich der Kinderfreibetrag für dich mehr lohnt.
Gib die Anzahl deiner Kinder ein – optional dein Einkommen für die Günstigerprüfung
Seit der Kindergeldreform 2023 gibt es keine Staffelung mehr nach Kinderzahl – jedes Kind bekommt einheitlich 255 € im Monat.
Kindergeld gibt es bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst ohne Einkommensgrenze bis zum 25. Geburtstag.
Das Finanzamt prüft bei jeder Steuererklärung automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist – du musst dafür nichts extra beantragen.
Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt, nach einmaligem Antrag direkt nach der Geburt.
Höhe, Bezugsdauer, Günstigerprüfung und die wichtigsten Begriffe rund ums Kindergeld
0 – 18 Jahre: immer
Kindergeld wird ohne weitere Voraussetzungen bis zum 18. Geburtstag gezahlt.
18 – 25 Jahre: in Ausbildung/Studium
Solange sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung, Studium, Übergangszeit oder einem Freiwilligendienst befindet, ohne eigene Einkommensgrenze.
Ohne Altersgrenze: bei Behinderung
Kann sich das Kind wegen einer vor dem 25. Geburtstag eingetretenen Behinderung nicht selbst unterhalten, entfällt die Altersgrenze vollständig.
Bis 2022 stieg das Kindergeld mit der Anzahl der Kinder (mehr Kindergeld ab dem dritten Kind). Seit 2023 zahlt der Gesetzgeber für jedes Kind denselben Betrag – 2024 waren es 250 €, seit 2025 sind es 255 €. Für 2026 ist dieser Betrag unverändert fortgeschrieben.
→ Feste monatliche Auszahlung, unabhängig vom Einkommen
→ Lohnt sich vor allem bei niedrigem bis mittlerem Einkommen
→ Mindert das zu versteuernde Einkommen, wirkt über den Grenzsteuersatz
→ Lohnt sich meist erst bei hohem Einkommen (hoher Grenzsteuersatz)
Kindergeld wird rückwirkend nur für 6 Monate ausgezahlt – stelle den Antrag deshalb möglichst direkt nach der Geburt.
Ab 18 Jahren verlangt die Familienkasse regelmäßig Nachweise über Ausbildung oder Studium, sonst wird die Zahlung eingestellt.
Bei geringem Einkommen kann zusätzlich zum Kindergeld der Kinderzuschlag beantragt werden, um den Familienbedarf zu decken.
Auch wenn die Günstigerprüfung meist automatisch zugunsten des Kindergelds ausfällt, lohnt sich die Steuererklärung wegen weiterer Kinderfreibeträge (Betreuung, Ausbildung).
Nein. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung bei jeder Steuererklärung automatisch durch und rechnet dir ohne gesonderten Antrag den für dich besseren Betrag an.
Nein, das monatlich ausgezahlte Kindergeld bleibt unverändert. Ist der Freibetrag günstiger, zieht das Finanzamt lediglich den bereits erhaltenen Kindergeldbetrag von der zusätzlichen Steuerersparnis ab.
Solange das Studium andauert, längstens bis zum 25. Geburtstag – danach entfällt der Anspruch unabhängig vom Studienfortschritt.
In der Regel der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt. Bei paritätischem Wechselmodell können die Eltern das Kindergeld untereinander aufteilen.
Berechne direkt auch dein Elterngeld für die Zeit nach der Geburt.
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