Arbeitszeitrechner
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Pendlerpauschale und Fahrtkosten berechnen: Werbungskosten aus der Entfernungspauschale und geschätzte Steuerersparnis.
Wie viel kannst du für deinen Arbeitsweg absetzen? Berechne deine Entfernungspauschale und die geschätzte Steuerersparnis – unabhängig vom Verkehrsmittel.
Gib deine Entfernung und Arbeitstage ein – optional dein Einkommen für die Steuerersparnis
Hin- und Rückweg werden nicht separat gezählt – die Pauschale wird mit der einfachen Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte berechnet, egal wie oft du am Tag fährst.
Grundsätzlich zählt die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke darfst du nur ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.
Ob Auto, Fahrrad, zu Fuß oder öffentliche Verkehrsmittel: Die Entfernungspauschale gilt für alle Verkehrsmittel gleichermaßen.
Steuerlich spürbar wird die Pendlerpauschale erst, wenn sie zusammen mit deinen übrigen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigt.
Entfernungspauschale-Stufen, Sonderfälle bei öffentlichen Verkehrsmitteln und die wichtigsten Begriffe
km 1 – 20: 0,30 €/km
Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Entfernung gilt der Satz von 0,30 € pro Kilometer und Arbeitstag.
ab km 21: 0,38 €/km
Ab dem 21. Kilometer steigt die Pauschale auf 0,38 € pro Kilometer – eine Erhöhung, die ursprünglich als Entlastung bei hohen Spritpreisen eingeführt wurde.
Höchstbetrag ÖPNV/Mitfahrer: 4.500 €/Jahr
Nutzt du kein eigenes bzw. dir zur Nutzung überlassenes Auto, ist die Pendlerpauschale auf 4.500 € im Jahr gedeckelt. Mit eigenem Pkw gibt es keine Deckelung.
Die Entfernungspauschale ist als Werbungskosten für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gesetzlich geregelt. Sie wurde als Reaktion auf gestiegene Energiepreise für die Kilometer ab dem 21. auf 0,38 € angehoben und ist bis mindestens 2026 in dieser Höhe befristet.
→ Keine Deckelung der Pendlerpauschale
→ Tatsächliche Fahrtkosten spielen keine Rolle
→ Pendlerpauschale gedeckelt auf 4.500 €/Jahr
→ Höhere tatsächliche ÖPNV-Ticketkosten können stattdessen angesetzt werden
Notiere dir tatsächliche Arbeitstage im Homeoffice oder Urlaub – nur echte Anwesenheitstage im Büro zählen für die Pauschale.
Bei einer doppelten Haushaltsführung kannst du unter Umständen zusätzlich Familienheimfahrten geltend machen.
Belege für Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Kontoführungsgebühren erhöhen deine Chance, über den Pauschbetrag zu kommen.
Auch als Mitfahrer kannst du die volle Entfernungspauschale für deinen eigenen Arbeitsweg ansetzen.
Nein. Die Pendlerpauschale wird immer nur mit der einfachen Entfernung berechnet, unabhängig davon, wie oft du am Tag zwischen Wohnung und Arbeit pendelst.
Nur für Tage, an denen du tatsächlich ins Büro gefahren bist. Für reine Homeoffice-Tage nutzt du stattdessen die Homeoffice-Pauschale.
Auch für Fahrrad, E-Bike oder zu Fuß gilt dieselbe Entfernungspauschale wie für das Auto – entscheidend ist nur die zurückgelegte Distanz.
Das hängt von deinen übrigen Werbungskosten ab – erst wenn alle zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen, wirkt sich jeder zusätzliche Euro steuermindernd aus.
Berechne zusätzlich, was sich für dich steuerlich mehr lohnt.
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