SGB III • 2026
Arbeitslosengeld-Rechner –
Wie viel ALG I steht dir zu?
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich? Berechne deinen Leistungssatz, die tägliche und monatliche Zahlung sowie deine Bezugsdauer – direkt aus deinem letzten Bruttogehalt.
So ist dieser Rechner einzuordnen
Schätzt Leistungssatz und mögliche Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld I.
Annahmen der Berechnung
- Gleichbleibender Monatslohn und durchgehende Versicherungspflicht; der Leistungsbetrag ist derzeit eine Näherung.
Nicht automatisch berücksichtigt
- Die BA verwendet tägliches Bemessungsentgelt und ein pauschaliertes Leistungsentgelt; Sperrzeit, Ruhen, Restanspruch und Härtefall fehlen.
Arbeitslosengeld berechnen
Gib dein letztes Bruttogehalt und deine Beschäftigungsdaten ein
Arbeitslosengeld I auf einen Blick
60% oder 67% vom Nettoentgelt
Ohne Kind erhältst du 60% deines pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind (Kinderfreibetrag) sind es 67% – das ist der gesetzliche Leistungssatz nach § 149 SGB III.
Bezugsdauer nach Beschäftigungsdauer
Je länger du versicherungspflichtig beschäftigt warst, desto länger dein Anspruch – von 6 Monaten ab 12 Beschäftigungsmonaten bis zu 24 Monaten für ältere Arbeitnehmer.
Mindestens 12 Monate Beschäftigung
Anspruch besteht nur, wenn du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst (Anwartschaftszeit, § 142 SGB III).
Frühzeitig arbeitssuchend melden
Spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses musst du dich arbeitssuchend melden, um keine Sperrzeit oder Kürzung zu riskieren.
Arbeitslosengeld I berechnen – der komplette Überblick
Leistungssatz, Bezugsdauer, Anwartschaftszeit und was du bei Antragstellung beachten musst
So wird dein Arbeitslosengeld berechnet
1. Bemessungsentgelt ermitteln
Grundlage ist grundsätzlich das beitragspflichtige Entgelt im Bemessungszeitraum, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026: 8.450 € monatlich). Dieser Rechner nähert das pauschalierte Netto nur vereinfacht an; der Bescheid der Bundesagentur für Arbeit ist maßgeblich.
2. Pauschaliertes Nettoentgelt
Aus dem Bemessungsentgelt wird ein pauschales Nettoentgelt errechnet – unter Abzug von Steuern (nach Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträgen, unabhängig von individuellen Freibeträgen.
3. Leistungssatz anwenden
Vom pauschalierten Nettoentgelt erhältst du 60% (ohne Kind) oder 67% (mit mindestens einem Kind) als tägliches Arbeitslosengeld – multipliziert mit 30 Tagen für den Monatsbetrag.
4. Bezugsdauer bestimmen
Wie lange du Arbeitslosengeld erhältst, hängt von deiner Beschäftigungsdauer in den letzten 30 Monaten und ab 50 Jahren zusätzlich von deinem Alter ab.
Bezugsdauer nach § 147 Abs. 2 SGB III im Detail
Die Anspruchsdauer richtet sich nach der Anzahl der Monate, in denen du innerhalb der letzten 30 Monate (Rahmenfrist) versicherungspflichtig beschäftigt warst. Ab 50 Jahren verlängert sich die maximale Dauer zusätzlich.
ab 12 Monaten: 6 Monate ALG I
Die Mindest-Anwartschaftszeit für einen Anspruch überhaupt.
ab 16 Monaten: 8 Monate ALG I
Erste Verlängerungsstufe bei längerer Beschäftigung.
ab 20 Monaten: 10 Monate ALG I
Gilt unabhängig vom Alter.
ab 24 Monaten: 12 Monate ALG I
Maximale Dauer für Arbeitnehmer unter 50 Jahren.
ab 30 Monaten & 50 Jahre: 15 Monate ALG I
Verlängerung nur, wenn zusätzlich das 50. Lebensjahr vollendet ist.
ab 36 Monaten & 55 Jahre: 18 Monate ALG I
Verlängerung nur, wenn zusätzlich das 55. Lebensjahr vollendet ist.
ab 48 Monaten & 58 Jahre: 24 Monate ALG I
Die längstmögliche Bezugsdauer, ab dem 58. Lebensjahr.
Anwartschaftszeit – wann besteht überhaupt Anspruch?
Ohne erfüllte Anwartschaftszeit kein Arbeitslosengeld. Du musst innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist von 30 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben.
- →Zeiten aus mehreren Arbeitsverhältnissen innerhalb der Rahmenfrist werden zusammengerechnet
- →Auch Zeiten aus Kurzarbeit oder Krankengeldbezug können unter bestimmten Voraussetzungen mitzählen
- →Selbstständigkeit zählt nur mit, wenn freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde
Kein Anspruch / Sperrzeit
→ Bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen
→ Die Sperrzeit verkürzt zusätzlich die gesamte Anspruchsdauer
→ Verspätete Meldung als arbeitssuchend kann zu Leistungskürzungen führen
Voller Anspruch
→ Kündigung durch den Arbeitgeber oder einvernehmlicher Aufhebungsvertrag mit wichtigem Grund
→ Rechtzeitige Meldung spätestens 3 Monate vor Vertragsende
→ Erfüllte Anwartschaftszeit von mindestens 12 Monaten
5 Dinge, die du vor dem Antrag prüfen solltest
Arbeitssuchend melden
Melde dich spätestens 3 Monate vor Vertragsende persönlich oder online arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit.
Arbeitslos melden
Der eigentliche Antrag auf Arbeitslosengeld muss am ersten Tag der Arbeitslosigkeit gestellt werden – sonst drohen Nachteile.
Arbeitsbescheinigung besorgen
Dein Arbeitgeber muss dir eine Arbeitsbescheinigung ausstellen, die du für den Antrag benötigst.
Nebenverdienst prüfen
Ein Minijob während des ALG-I-Bezugs ist bis 165 € anrechnungsfrei möglich, mehr wird auf die Leistung angerechnet.
Sperrzeit vermeiden
Bei Eigenkündigung oder verhaltensbedingter Kündigung frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um eine Sperrzeit zu vermeiden.
Weiterbildung nutzen
Während des Bezugs können geförderte Weiterbildungen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern.
Wichtige Begriffe rund um das Arbeitslosengeld
Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld
Wie hoch ist Arbeitslosengeld I ungefähr?
In der Regel liegt es bei 60% deines bisherigen Nettoeinkommens, mit mindestens einem Kind bei 67%. Bei einem Nettogehalt von 2.000 € entspricht das etwa 1.200 € bzw. 1.340 € im Monat – als Näherung, die tatsächliche Berechnung durch die Agentur für Arbeit kann geringfügig abweichen.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
Standardmäßig 6 bis 12 Monate, abhängig von deiner Beschäftigungsdauer in den letzten 30 Monaten. Ab 50 Jahren kann sich die Bezugsdauer bei ausreichend langer Beschäftigung auf bis zu 24 Monate verlängern.
Bekomme ich bei Eigenkündigung Arbeitslosengeld?
Grundsätzlich ja, aber meist erst nach einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Die Sperrzeit verkürzt zusätzlich deine gesamte Bezugsdauer um denselben Zeitraum.
Zählt Kurzarbeit für die Anwartschaftszeit mit?
Ja, Zeiten in einem laufenden Arbeitsverhältnis während Kurzarbeit gelten weiterhin als versicherungspflichtige Beschäftigung und zählen für die 12-monatige Anwartschaftszeit mit.
Verwandte Rechner
Kündigungsfristen-Rechner
Berechne deine gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB – für Arbeitgeber-...
Jetzt nutzen → 💸Abfindungsrechner
Schätze deine Abfindung bei Kündigung mit der bewährten Faustformel (0,5...
Jetzt nutzen → 💰Gehaltsrechner
Brutto-Netto-Rechner für Deutschland. Berechne dein Nettogehalt aus dem...
Jetzt nutzen → 🪙Minijob-Rechner
Berechne Netto-Gehalt und Arbeitgeberkosten für deinen Minijob 2026 – mit...
Jetzt nutzen → 📉Kurzarbeitergeld-Rechner
Kurzarbeitergeld berechnen: KUG-Betrag (60 %/67 %) und verbleibendes...
Jetzt nutzen →Steht dir eine Kündigung bevor?
Prüfe direkt auch deine Kündigungsfrist und eine mögliche Abfindung.
Kündigungsfrist berechnenMehr kostenlose Tools entdecken
Stöbere durch weitere Kategorien und finde noch mehr Tools für deine Produktivität.