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Arbeitslosengeld-Rechner.

Berechne dein Arbeitslosengeld I 2026 aus dem Bruttogehalt – Leistungssatz, Bezugsdauer und tägliche sowie monatliche Zahlung nach SGB III.

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SGB III • 2026

Arbeitslosengeld-Rechner – Wie viel ALG I steht dir zu?

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich? Berechne deinen Leistungssatz, die tägliche und monatliche Zahlung sowie deine Bezugsdauer – direkt aus deinem letzten Bruttogehalt.

60% / 67% Leistungssatz Bezugsdauer nach Alter Tages- & Monatsbetrag Gesamtleistung
60%
Leistungssatz ohne Kind
67%
Leistungssatz mit Kind
12 Mon.
Mindestbeschäftigung (30-Mon.-Rahmenfrist)
24 Mon.
Max. Bezugsdauer ab 58 Jahren

Arbeitslosengeld berechnen

Gib dein letztes Bruttogehalt und deine Beschäftigungsdaten ein

Durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate

Steuerklasse laut letzter Lohnabrechnung

Relevant für die maximale Bezugsdauer ab 50 Jahren

Innerhalb der letzten 30 Monate (Rahmenfrist)

Arbeitslosengeld I auf einen Blick

💰

60% oder 67% vom Nettoentgelt

Ohne Kind erhältst du 60% deines pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind (Kinderfreibetrag) sind es 67% – das ist der gesetzliche Leistungssatz nach § 149 SGB III.

📅

Bezugsdauer nach Beschäftigungsdauer

Je länger du versicherungspflichtig beschäftigt warst, desto länger dein Anspruch – von 6 Monaten ab 12 Beschäftigungsmonaten bis zu 24 Monaten für ältere Arbeitnehmer.

Mindestens 12 Monate Beschäftigung

Anspruch besteht nur, wenn du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst (Anwartschaftszeit, § 142 SGB III).

Frühzeitig arbeitssuchend melden

Spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses musst du dich arbeitssuchend melden, um keine Sperrzeit oder Kürzung zu riskieren.

Arbeitslosengeld I berechnen – der komplette Überblick

Leistungssatz, Bezugsdauer, Anwartschaftszeit und was du bei Antragstellung beachten musst

So wird dein Arbeitslosengeld berechnet

1. Bemessungsentgelt ermitteln

Grundlage ist dein durchschnittliches Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026: 8.400 € monatlich).

2. Pauschaliertes Nettoentgelt

Aus dem Bemessungsentgelt wird ein pauschales Nettoentgelt errechnet – unter Abzug von Steuern (nach Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträgen, unabhängig von individuellen Freibeträgen.

3. Leistungssatz anwenden

Vom pauschalierten Nettoentgelt erhältst du 60% (ohne Kind) oder 67% (mit mindestens einem Kind) als tägliches Arbeitslosengeld – multipliziert mit 30 Tagen für den Monatsbetrag.

4. Bezugsdauer bestimmen

Wie lange du Arbeitslosengeld erhältst, hängt von deiner Beschäftigungsdauer in den letzten 30 Monaten und ab 50 Jahren zusätzlich von deinem Alter ab.

Bezugsdauer nach § 147 Abs. 2 SGB III im Detail

Die Anspruchsdauer richtet sich nach der Anzahl der Monate, in denen du innerhalb der letzten 30 Monate (Rahmenfrist) versicherungspflichtig beschäftigt warst. Ab 50 Jahren verlängert sich die maximale Dauer zusätzlich.

ab 12 Monaten: 6 Monate ALG I

Die Mindest-Anwartschaftszeit für einen Anspruch überhaupt.

ab 16 Monaten: 8 Monate ALG I

Erste Verlängerungsstufe bei längerer Beschäftigung.

ab 20 Monaten: 10 Monate ALG I

Gilt unabhängig vom Alter.

ab 24 Monaten: 12 Monate ALG I

Maximale Dauer für Arbeitnehmer unter 50 Jahren.

ab 30 Monaten & 50 Jahre: 15 Monate ALG I

Verlängerung nur, wenn zusätzlich das 50. Lebensjahr vollendet ist.

ab 36 Monaten & 55 Jahre: 18 Monate ALG I

Verlängerung nur, wenn zusätzlich das 55. Lebensjahr vollendet ist.

ab 48 Monaten & 58 Jahre: 24 Monate ALG I

Die längstmögliche Bezugsdauer, ab dem 58. Lebensjahr.

Anwartschaftszeit – wann besteht überhaupt Anspruch?

Ohne erfüllte Anwartschaftszeit kein Arbeitslosengeld. Du musst innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist von 30 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben.

  • Zeiten aus mehreren Arbeitsverhältnissen innerhalb der Rahmenfrist werden zusammengerechnet
  • Auch Zeiten aus Kurzarbeit oder Krankengeldbezug können unter bestimmten Voraussetzungen mitzählen
  • Selbstständigkeit zählt nur mit, wenn freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde

Kein Anspruch / Sperrzeit

Bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen

Die Sperrzeit verkürzt zusätzlich die gesamte Anspruchsdauer

Verspätete Meldung als arbeitssuchend kann zu Leistungskürzungen führen

Voller Anspruch

Kündigung durch den Arbeitgeber oder einvernehmlicher Aufhebungsvertrag mit wichtigem Grund

Rechtzeitige Meldung spätestens 3 Monate vor Vertragsende

Erfüllte Anwartschaftszeit von mindestens 12 Monaten

5 Dinge, die du vor dem Antrag prüfen solltest

Arbeitssuchend melden

Melde dich spätestens 3 Monate vor Vertragsende persönlich oder online arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit.

Arbeitslos melden

Der eigentliche Antrag auf Arbeitslosengeld muss am ersten Tag der Arbeitslosigkeit gestellt werden – sonst drohen Nachteile.

Arbeitsbescheinigung besorgen

Dein Arbeitgeber muss dir eine Arbeitsbescheinigung ausstellen, die du für den Antrag benötigst.

Nebenverdienst prüfen

Ein Minijob während des ALG-I-Bezugs ist bis 165 € anrechnungsfrei möglich, mehr wird auf die Leistung angerechnet.

Sperrzeit vermeiden

Bei Eigenkündigung oder verhaltensbedingter Kündigung frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um eine Sperrzeit zu vermeiden.

Weiterbildung nutzen

Während des Bezugs können geförderte Weiterbildungen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern.

Wichtige Begriffe rund um das Arbeitslosengeld

Bemessungsentgelt
Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate, das als Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld dient.
Leistungssatz
Der Prozentsatz (60% oder 67%) des pauschalierten Nettoentgelts, den du als Arbeitslosengeld erhältst.
Rahmenfrist
Der 30-monatige Zeitraum vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, in dem die Anwartschaftszeit erfüllt sein muss.
Anwartschaftszeit
Die Mindestdauer von 12 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der Rahmenfrist.
Sperrzeit
Zeitraum ohne Zahlung von Arbeitslosengeld, z. B. bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund.
Beitragsbemessungsgrenze
Der maximale Verdienst, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden – deckelt auch das Bemessungsentgelt.

Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld

Wie hoch ist Arbeitslosengeld I ungefähr?

In der Regel liegt es bei 60% deines bisherigen Nettoeinkommens, mit mindestens einem Kind bei 67%. Bei einem Nettogehalt von 2.000 € entspricht das etwa 1.200 € bzw. 1.340 € im Monat – als Näherung, die tatsächliche Berechnung durch die Agentur für Arbeit kann geringfügig abweichen.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Standardmäßig 6 bis 12 Monate, abhängig von deiner Beschäftigungsdauer in den letzten 30 Monaten. Ab 50 Jahren kann sich die Bezugsdauer bei ausreichend langer Beschäftigung auf bis zu 24 Monate verlängern.

Bekomme ich bei Eigenkündigung Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich ja, aber meist erst nach einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Die Sperrzeit verkürzt zusätzlich deine gesamte Bezugsdauer um denselben Zeitraum.

Zählt Kurzarbeit für die Anwartschaftszeit mit?

Ja, Zeiten in einem laufenden Arbeitsverhältnis während Kurzarbeit gelten weiterhin als versicherungspflichtige Beschäftigung und zählen für die 12-monatige Anwartschaftszeit mit.

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