Arbeitszeitrechner
Berechne deine Arbeitszeit präzise: Netto-Arbeitszeit nach Abzug von Pausen, ...
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Berechne dein Arbeitslosengeld I 2026 aus dem Bruttogehalt – Leistungssatz, Bezugsdauer und tägliche sowie monatliche Zahlung nach SGB III.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich? Berechne deinen Leistungssatz, die tägliche und monatliche Zahlung sowie deine Bezugsdauer – direkt aus deinem letzten Bruttogehalt.
Gib dein letztes Bruttogehalt und deine Beschäftigungsdaten ein
Ohne Kind erhältst du 60% deines pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind (Kinderfreibetrag) sind es 67% – das ist der gesetzliche Leistungssatz nach § 149 SGB III.
Je länger du versicherungspflichtig beschäftigt warst, desto länger dein Anspruch – von 6 Monaten ab 12 Beschäftigungsmonaten bis zu 24 Monaten für ältere Arbeitnehmer.
Anspruch besteht nur, wenn du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst (Anwartschaftszeit, § 142 SGB III).
Spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses musst du dich arbeitssuchend melden, um keine Sperrzeit oder Kürzung zu riskieren.
Leistungssatz, Bezugsdauer, Anwartschaftszeit und was du bei Antragstellung beachten musst
Grundlage ist dein durchschnittliches Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026: 8.400 € monatlich).
Aus dem Bemessungsentgelt wird ein pauschales Nettoentgelt errechnet – unter Abzug von Steuern (nach Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträgen, unabhängig von individuellen Freibeträgen.
Vom pauschalierten Nettoentgelt erhältst du 60% (ohne Kind) oder 67% (mit mindestens einem Kind) als tägliches Arbeitslosengeld – multipliziert mit 30 Tagen für den Monatsbetrag.
Wie lange du Arbeitslosengeld erhältst, hängt von deiner Beschäftigungsdauer in den letzten 30 Monaten und ab 50 Jahren zusätzlich von deinem Alter ab.
Die Anspruchsdauer richtet sich nach der Anzahl der Monate, in denen du innerhalb der letzten 30 Monate (Rahmenfrist) versicherungspflichtig beschäftigt warst. Ab 50 Jahren verlängert sich die maximale Dauer zusätzlich.
ab 12 Monaten: 6 Monate ALG I
Die Mindest-Anwartschaftszeit für einen Anspruch überhaupt.
ab 16 Monaten: 8 Monate ALG I
Erste Verlängerungsstufe bei längerer Beschäftigung.
ab 20 Monaten: 10 Monate ALG I
Gilt unabhängig vom Alter.
ab 24 Monaten: 12 Monate ALG I
Maximale Dauer für Arbeitnehmer unter 50 Jahren.
ab 30 Monaten & 50 Jahre: 15 Monate ALG I
Verlängerung nur, wenn zusätzlich das 50. Lebensjahr vollendet ist.
ab 36 Monaten & 55 Jahre: 18 Monate ALG I
Verlängerung nur, wenn zusätzlich das 55. Lebensjahr vollendet ist.
ab 48 Monaten & 58 Jahre: 24 Monate ALG I
Die längstmögliche Bezugsdauer, ab dem 58. Lebensjahr.
Ohne erfüllte Anwartschaftszeit kein Arbeitslosengeld. Du musst innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist von 30 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben.
→ Bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen
→ Die Sperrzeit verkürzt zusätzlich die gesamte Anspruchsdauer
→ Verspätete Meldung als arbeitssuchend kann zu Leistungskürzungen führen
→ Kündigung durch den Arbeitgeber oder einvernehmlicher Aufhebungsvertrag mit wichtigem Grund
→ Rechtzeitige Meldung spätestens 3 Monate vor Vertragsende
→ Erfüllte Anwartschaftszeit von mindestens 12 Monaten
Melde dich spätestens 3 Monate vor Vertragsende persönlich oder online arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit.
Der eigentliche Antrag auf Arbeitslosengeld muss am ersten Tag der Arbeitslosigkeit gestellt werden – sonst drohen Nachteile.
Dein Arbeitgeber muss dir eine Arbeitsbescheinigung ausstellen, die du für den Antrag benötigst.
Ein Minijob während des ALG-I-Bezugs ist bis 165 € anrechnungsfrei möglich, mehr wird auf die Leistung angerechnet.
Bei Eigenkündigung oder verhaltensbedingter Kündigung frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um eine Sperrzeit zu vermeiden.
Während des Bezugs können geförderte Weiterbildungen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern.
In der Regel liegt es bei 60% deines bisherigen Nettoeinkommens, mit mindestens einem Kind bei 67%. Bei einem Nettogehalt von 2.000 € entspricht das etwa 1.200 € bzw. 1.340 € im Monat – als Näherung, die tatsächliche Berechnung durch die Agentur für Arbeit kann geringfügig abweichen.
Standardmäßig 6 bis 12 Monate, abhängig von deiner Beschäftigungsdauer in den letzten 30 Monaten. Ab 50 Jahren kann sich die Bezugsdauer bei ausreichend langer Beschäftigung auf bis zu 24 Monate verlängern.
Grundsätzlich ja, aber meist erst nach einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Die Sperrzeit verkürzt zusätzlich deine gesamte Bezugsdauer um denselben Zeitraum.
Ja, Zeiten in einem laufenden Arbeitsverhältnis während Kurzarbeit gelten weiterhin als versicherungspflichtige Beschäftigung und zählen für die 12-monatige Anwartschaftszeit mit.
Prüfe direkt auch deine Kündigungsfrist und eine mögliche Abfindung.
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