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Kurzarbeitergeld berechnen: KUG-Betrag (60 %/67 %) und verbleibendes Gesamt-Netto während der Kurzarbeit.
Wie viel bleibt dir bei Kurzarbeit? Berechne dein Kurzarbeitergeld und dein gesamtes Netto-Einkommen während der Kurzarbeit.
Gib dein bisheriges Bruttogehalt und den Arbeitsausfall ein
Mindestens 10 % der Beschäftigten müssen von einem unvermeidbaren, vorübergehenden Arbeitsausfall betroffen sein. Der Betrieb muss die Kurzarbeit vorher bei der Agentur für Arbeit anzeigen.
Kurzarbeitergeld wird wie das Arbeitslosengeld I aus dem pauschalierten Nettoentgelt berechnet – 60 % ohne, 67 % mit mindestens einem Kind.
Dein Arbeitgeber führt für dich weiterhin Beiträge zur Sozialversicherung ab, in der Regel auf Basis von 80 % des ausgefallenen Arbeitsentgelts.
Regulär wird Kurzarbeitergeld bis zu 12 Monate gezahlt. In wirtschaftlichen Krisenzeiten kann die Bundesregierung die Bezugsdauer per Verordnung verlängern.
Leistungssätze, Voraussetzungen, Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die wichtigsten Begriffe
Ohne Kind: 60 %
Ohne Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte erhältst du 60 % der Nettoentgeltdifferenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt.
Mit mindestens 1 Kind: 67 %
Mit mindestens einem Kinderfreibetrag steigt der Leistungssatz auf 67 % – dieselbe Regelung wie beim Arbeitslosengeld I nach § 149 SGB III.
Das Kurzarbeitergeld soll Entlassungen bei vorübergehenden Auftragseinbrüchen vermeiden. Es wird von der Agentur für Arbeit an den Arbeitgeber ausgezahlt, der es zusammen mit dem reduzierten Gehalt an die Beschäftigten weiterleitet.
→ Zeigt Kurzarbeit rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit an
→ Zahlt das Kurzarbeitergeld zusammen mit dem Restgehalt monatlich aus
→ Bleiben sozialversicherungspflichtig beschäftigt, Kündigungsschutz bleibt bestehen
→ Dürfen während der Kurzarbeit einen Minijob als Nebentätigkeit aufnehmen
Kontrolliere, ob Arbeitsausfall, Ist-Entgelt und ausgezahltes Kurzarbeitergeld korrekt und nachvollziehbar ausgewiesen sind.
Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt – du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn du mehr als 410 € im Jahr erhalten hast.
Ein während der Kurzarbeit aufgenommener Minijob muss dem Arbeitgeber gemeldet werden, da er das Kurzarbeitergeld beeinflussen kann.
In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser der Einführung von Kurzarbeit zustimmen – informiere dich über eine entsprechende Betriebsvereinbarung.
Nein. Dein Arbeitgeber zeigt die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit an und beantragt das Kurzarbeitergeld – du erhältst es zusammen mit deinem Restgehalt über die normale Lohnabrechnung.
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen bei der Steuererklärung.
Ja, Kurzarbeit schützt nicht automatisch vor Kündigungen. Der reguläre Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz bleibt aber unverändert bestehen.
Regulär bis zu 12 Monate. In besonderen wirtschaftlichen Krisenzeiten kann die Bundesregierung die Bezugsdauer per Rechtsverordnung deutlich verlängern.
Berechne direkt, wie viel Arbeitslosengeld dir in diesem Fall zustehen würde.
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