603 €-Grenze • 2026
Minijob-Rechner –
Netto & Arbeitgeberkosten 2026
Was bleibt vom Minijob übrig? Berechne dein Netto-Gehalt und die tatsächlichen Kosten für den Arbeitgeber – mit der seit 1.1.2026 geltenden Verdienstgrenze von 603 €.
So ist dieser Rechner einzuordnen
Schätzt Nettoentgelt und pauschale Arbeitgeberabgaben eines Minijobs mit Verdienstgrenze.
Annahmen der Berechnung
- Ein einzelner Minijob; Pauschsteuer wird vom Arbeitgeber getragen; Unfallversicherung ist nicht eingerechnet.
Nicht automatisch berücksichtigt
- Mehrere Beschäftigungen, Hauptjob, schwankender Jahresverdienst, Mindest-RV-Beitrag und gelegentliches Überschreiten sind gesondert zu prüfen.
Minijob berechnen
Gib dein monatliches Gehalt und den Arbeitgeber-Typ ein
Minijob-Regeln 2026
Dynamische Verdienstgrenze
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt. Mit der Mindestlohn-Erhöhung auf 13,90 €/Stunde zum 1.1.2026 steigt sie auf 603 € monatlich bzw. 7.236 € jährlich.
Pauschalabgaben des Arbeitgebers
Gewerbliche Arbeitgeber zahlen im Modell rund 31,2 % für Kranken-/Rentenversicherung, Pauschsteuer und Umlagen. Die branchenabhängige Unfallversicherung ist nicht enthalten. Im Privathaushalt gelten andere Abgaben.
Meist ohne individuelle Lohnsteuer, aber nicht immer ohne Abzug
Als Minijobber zahlst du in der Regel keine Steuern und keine Sozialabgaben – mit einer Ausnahme: die Rentenversicherung, aus der du dich befreien lassen kannst.
Rentenversicherungspflicht
Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Lässt du dich nicht befreien, zahlst du selbst einen Eigenanteil (3,6 % gewerblich, 13,6 % im Privathaushalt) – dafür sammelst du volle Rentenpunkte.
Minijob 2026 – der komplette Überblick
Abgrenzung zu Midijob und regulärer Beschäftigung, Pauschalabgaben im Detail und Tipps für Minijobber
Minijob vs. Midijob vs. reguläre Beschäftigung
Minijob: bis 603 €/Monat
Für dich in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei (außer Rentenversicherung). Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben.
Übergangsbereich (Midijob): 603,01 € – 2.000 €/Monat
Du zahlst reduzierte, gleitend ansteigende Sozialversicherungsbeiträge. Voller Anspruch auf alle Versicherungsleistungen.
Reguläre Beschäftigung: über 2.000 €/Monat
Volle Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte, reguläre Lohnsteuer nach Steuerklasse.
Pauschalabgaben des Arbeitgebers im Detail
Gewerblicher Arbeitgeber (im Modell rund 31,2 % plus Unfallversicherung)
→ Krankenversicherung: 13 %
→ Rentenversicherung: 15 %
→ Pauschale Lohnsteuer: 2 %
→ Umlagen U1/U2/U3: im Modell ca. 1,2 %; Unfallversicherung zusätzlich nach zuständigem Träger
Privathaushalt (rund 14,6 %)
→ Krankenversicherung: 5 %
→ Rentenversicherung: 5 %
→ Pauschale Lohnsteuer: 2 %
→ Umlagen & Unfallversicherung: ca. 2,6 %
5 Tipps für Minijobber
Verdienst über mehrere Jobs im Blick behalten
Zähle alle Minijob-Einkommen zusammen – gemeinsam dürfen sie 603 € nicht überschreiten, sonst droht Sozialversicherungspflicht.
Unregelmäßige Verdienste einplanen
Auch bei schwankendem Gehalt (z. B. Aushilfe) gilt im Schnitt über 12 Monate die Jahresgrenze von 7.236 €.
RV-Befreiung gut abwägen
Wäge den kleinen Eigenanteil zur Rentenversicherung gegen den Zugewinn an vollen Rentenversicherungszeiten ab – besonders bei mehreren Minijobs über Jahre relevant.
Lohnabrechnung prüfen
Lass dir jeden Monat eine Abrechnung geben, um Verdienst und Abzüge nachvollziehen zu können.
Wichtige Begriffe rund um den Minijob
Häufige Fragen zum Minijob
Was passiert, wenn ich die 603-Euro-Grenze überschreite?
Überschreitest du die Grenze regelmäßig, wird aus dem Minijob ein Midijob (Übergangsbereich bis 2.000 €) oder eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – mit anderen Abgaben für dich und den Arbeitgeber.
Sollte ich mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Das ist eine individuelle Abwägung: Befreiung bedeutet mehr Netto, aber weniger Rentenansprüche. Ohne Befreiung zahlst du einen kleinen Eigenanteil, sammelst dafür aber volle Rentenversicherungszeiten.
Darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Ja, aber alle Minijobs zusammen dürfen die Verdienstgrenze von 603 € nicht überschreiten. Bei mehreren Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern werden die Einkommen addiert.
Zählt ein Minijob für die Steuererklärung?
Bei pauschal versteuerten Minijobs musst du das Einkommen in der Regel nicht in der Steuererklärung angeben, da der Arbeitgeber die Pauschalsteuer bereits abgeführt hat.
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