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Berechne Netto-Gehalt und Arbeitgeberkosten für deinen Minijob 2026 – mit aktueller 603-Euro-Grenze, Pauschalabgaben und Rentenversicherungs-Check.
Was bleibt vom Minijob übrig? Berechne dein Netto-Gehalt und die tatsächlichen Kosten für den Arbeitgeber – mit der seit 1.1.2026 geltenden Verdienstgrenze von 603 €.
Gib dein monatliches Gehalt und den Arbeitgeber-Typ ein
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt. Mit der Mindestlohn-Erhöhung auf 13,90 €/Stunde zum 1.1.2026 steigt sie auf 603 € monatlich bzw. 7.236 € jährlich.
Gewerbliche Arbeitgeber zahlen pauschal rund 32,5 % (Kranken-/Rentenversicherung, Steuer, Umlagen), Privathaushalte nur etwa 14,6 % – deutlich günstiger im Haushaltsscheckverfahren.
Als Minijobber zahlst du in der Regel keine Steuern und keine Sozialabgaben – mit einer Ausnahme: die Rentenversicherung, aus der du dich befreien lassen kannst.
Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Lässt du dich nicht befreien, zahlst du selbst einen Eigenanteil (3,6 % gewerblich, 13,6 % im Privathaushalt) – dafür sammelst du volle Rentenpunkte.
Abgrenzung zu Midijob und regulärer Beschäftigung, Pauschalabgaben im Detail und Tipps für Minijobber
Minijob: bis 603 €/Monat
Für dich in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei (außer Rentenversicherung). Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben.
Übergangsbereich (Midijob): 603,01 € – 2.000 €/Monat
Du zahlst reduzierte, gleitend ansteigende Sozialversicherungsbeiträge. Voller Anspruch auf alle Versicherungsleistungen.
Reguläre Beschäftigung: über 2.000 €/Monat
Volle Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte, reguläre Lohnsteuer nach Steuerklasse.
→ Krankenversicherung: 13 %
→ Rentenversicherung: 15 %
→ Pauschale Lohnsteuer: 2 %
→ Umlagen U1/U2/U3 & Unfallversicherung: ca. 2,5 %
→ Krankenversicherung: 5 %
→ Rentenversicherung: 5 %
→ Pauschale Lohnsteuer: 2 %
→ Umlagen & Unfallversicherung: ca. 2,6 %
Zähle alle Minijob-Einkommen zusammen – gemeinsam dürfen sie 603 € nicht überschreiten, sonst droht Sozialversicherungspflicht.
Auch bei schwankendem Gehalt (z. B. Aushilfe) gilt im Schnitt über 12 Monate die Jahresgrenze von 7.236 €.
Wäge den kleinen Eigenanteil zur Rentenversicherung gegen den Zugewinn an vollen Rentenversicherungszeiten ab – besonders bei mehreren Minijobs über Jahre relevant.
Lass dir jeden Monat eine Abrechnung geben, um Verdienst und Abzüge nachvollziehen zu können.
Überschreitest du die Grenze regelmäßig, wird aus dem Minijob ein Midijob (Übergangsbereich bis 2.000 €) oder eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – mit anderen Abgaben für dich und den Arbeitgeber.
Das ist eine individuelle Abwägung: Befreiung bedeutet mehr Netto, aber weniger Rentenansprüche. Ohne Befreiung zahlst du einen kleinen Eigenanteil, sammelst dafür aber volle Rentenversicherungszeiten.
Ja, aber alle Minijobs zusammen dürfen die Verdienstgrenze von 603 € nicht überschreiten. Bei mehreren Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern werden die Einkommen addiert.
Bei pauschal versteuerten Minijobs musst du das Einkommen in der Regel nicht in der Steuererklärung angeben, da der Arbeitgeber die Pauschalsteuer bereits abgeführt hat.
Vergleiche direkt mit einer Teilzeitstelle inklusive Sozialversicherung.
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