BAföG • 2026
BAföG-Rechner 2026 –
Wie viel BAföG steht dir zu?
Wie viel BAföG bekomme ich? Berechne deinen monatlichen BAföG-Anspruch für Studenten- und Schüler-BAföG entlang der §§ 11–25 BAföG – mit Elterneinkommen inklusive Steuerschätzung, Nebenjob-Freibetrag, Vermögen sowie der Aufteilung in Zuschuss und zinsloses Darlehen.
Freibetrags- und Bedarfsstand 2026. Der Rechner bildet den Gesetzeswortlaut nach, ersetzt aber nicht den Bescheid des Amts für Ausbildungsförderung.
So ist dieser Rechner einzuordnen
Bildet den Berechnungsweg der §§ 11-25 und 29 BAföG nach: Bedarfssatz (§§ 12, 13, 13a, 14b) minus anrechenbares eigenes Einkommen (§ 23), Vermögen (§ 29) sowie Einkommen von Partner und Eltern (§§ 21, 24, 25); das Elterneinkommen wird aus dem Bruttojahreseinkommen mit Sozialpauschale und einer Einkommensteuer-Schätzung nach § 32a EStG bereinigt.
Annahmen der Berechnung
- Freibetrags- und Bedarfsstand 2026 (BAföG-Reform 2024; keine Bedarfssatz-Anhebung 2026, nächste Anpassung zum 1. April 2027).
- Die Einkommensteuer der Eltern wird über den amtlichen Grundtarif nach § 32a EStG geschätzt, bei zusammenlebenden Eltern mit Ehegattensplitting – das ersetzt nicht den echten Steuerbescheid.
- Studenten-BAföG wird je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Staatsdarlehen gewährt (Rückzahlung gedeckelt auf 10.010 €); Schüler-BAföG als Vollzuschuss.
Nicht automatisch berücksichtigt
- Aktualisierungsantrag, Vorausleistung, Härtefreibeträge auf Antrag, Auslandszuschläge, Waisenrente und weitere Einnahmearten, die genaue Prüfung der elternunabhängigen Förderung sowie der konkrete Bescheid des Amts für Ausbildungsförderung werden nicht abgebildet. Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist ein eigenes Gesetz und nicht enthalten.
BAföG berechnen 2026
Anspruch, Höhe, Zuschuss/Darlehen und Rückzahlung – nach den §§ 11–25 BAföG
Fülle die Felder aus – du bekommst deinen monatlichen Anspruch mit vollständigem Rechenweg, der Aufteilung in Zuschuss und Darlehen, dem Nebenjob-Freibetrag und einem Rückzahlungsplan.
Kann ich BAföG bekommen? Die Voraussetzungen im Schnellcheck
Einen BAföG-Anspruch hast du in der Regel, wenn diese Grundvoraussetzungen erfüllt sind:
- →Deutsche Staatsangehörigkeit oder eine ausreichende Bleibeperspektive (§ 8 BAföG)
- →Erststudium bzw. erste Ausbildung; ein Fachrichtungswechsel ist bis zum Ende des dritten Fachsemesters mit wichtigem Grund unschädlich
- →Studienbeginn grundsätzlich vor Vollendung des 45. Lebensjahres (Ausnahmen möglich)
- →Eignungs- bzw. Leistungsnachweis nach dem 4. Fachsemester (§ 48 BAföG)
- →Einkommen und Vermögen bleiben unter den Freibeträgen – genau das rechnet der BAföG-Rechner oben aus
- →Förderung längstens für die Regelstudienzeit (Förderungshöchstdauer, § 15a BAföG)
BAföG 2026 auf einen Blick
Bedarfssatz als Ausgangspunkt
Der BAföG-Höchstsatz 2026 für Studierende mit eigener Wohnung beträgt 992 € (475 € Grundbedarf + 380 € Wohnpauschale + 137 € Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag). Bei den Eltern wohnend sind es bis zu 671 €.
Halb Zuschuss, halb Darlehen
Studenten-BAföG besteht je zur Hälfte aus einem Zuschuss und einem zinslosen Staatsdarlehen. Zurückzahlen musst du höchstens 10.010 € – alles darüber wird erlassen. Schüler-BAföG ist ein voller Zuschuss.
Nebenjob bis 603 € anrechnungsfrei
Ein eigenes Einkommen bis rund 603 € brutto im Monatsdurchschnitt (Minijob-Grenze 2026) bleibt anrechnungsfrei. Der Nebenjob-Simulator im Rechner zeigt deine persönliche Grenze inklusive Partner- und Kinderfreibeträgen.
Elterneinkommen ist der größte Hebel
BAföG ist elternabhängig: Erst wird das Bruttoeinkommen der Eltern um Sozialpauschale und Steuern bereinigt, dann bleiben 2.540 € (Elternpaar) plus 770 € je Geschwisterkind sowie 50–95 % des Rests anrechnungsfrei.
BAföG berechnen 2026 – der komplette Leitfaden
Bedarfssätze, Anrechnung von eigenem Einkommen, Elterneinkommen und Vermögen, Zuschuss und Darlehen, Rückzahlung und Antrag – alles, was in die BAföG-Berechnung einfließt.
So funktioniert die BAföG-Berechnung
Die BAföG-Höhe ist keine feste Zahl, sondern das Ergebnis einer Subtraktion: Vom gesetzlichen Bedarfssatz werden nacheinander das anrechenbare eigene Einkommen, das eigene Vermögen sowie das Einkommen von Ehe- oder Lebenspartner und Eltern abgezogen (§ 11 Abs. 2 BAföG). Was übrig bleibt, ist dein monatlicher BAföG-Anspruch. Bleibt kein positiver Betrag, besteht kein Anspruch – oft hilft dann ein Aktualisierungsantrag oder die Prüfung auf elternunabhängiges BAföG.
1. Bedarfssatz bestimmen
Grundbedarf plus Wohnpauschale, je nachdem ob du bei den Eltern oder auswärts wohnst. Dazu kommen bei eigener Krankenversicherung die KV/PV-Zuschläge und je Kind unter 14 Jahren der Kinderbetreuungszuschlag von 160 €.
2. Eigenes Einkommen anrechnen (§ 23)
Vom Bruttoverdienst werden die Werbungskostenpauschale (102,50 €/Monat) und die Sozialpauschale (22,3 %) abgezogen. Vom Rest bleiben rund 389 € Grundfreibetrag plus je 850 € für Partner und Kinder anrechnungsfrei – zusammen die bekannten „603 € brutto“.
3. Vermögen anrechnen (§ 29)
Vermögen über dem Freibetrag (15.000 € unter 30, 45.000 € ab 30) wird durch die zwölf Monate des Bewilligungszeitraums geteilt und monatlich gegengerechnet.
4. Elterneinkommen anrechnen (§§ 21, 25)
Das Bruttoeinkommen der Eltern wird um Sozialpauschale und Einkommensteuer (nach § 32a EStG, mit Splitting) bereinigt. Danach greifen der Grundfreibetrag von 2.540 € und der relative Freibetrag von 50 % plus 5 % je Geschwisterkind.
Kurzformel: BAföG-Anspruch = Bedarfssatz − eigenes Einkommen − eigenes Vermögen − Partnereinkommen − Elterneinkommen. Der Betrag wird auf volle Euro gerundet (§ 51 Abs. 2 BAföG). Beim Studenten-BAföG sind davon 50 % Zuschuss und 50 % zinsloses Darlehen.
Bedarfssätze 2026 im Detail
Die Bedarfssätze sind seit dem Wintersemester 2024/25 unverändert und gelten auch 2026 weiter; die nächste Anhebung ist für den 1. April 2027 geplant.
Studium, bei den Eltern: 534 € / Monat
475 € Grundbedarf + 59 € Wohnpauschale. Mit eigener KV bis zu 671 €.
Studium, eigene Wohnung / WG: 855 € / Monat
475 € Grundbedarf + 380 € Wohnpauschale – der Standardfall. Mit KV/PV-Zuschlag ergibt sich der BAföG-Höchstsatz von 992 €.
Kranken- + Pflegeversicherungszuschlag: + 137 € / Monat
Für eigene studentische KV unter 30 (102 € + 35 €). Ab 30 bzw. freiwillig/privat: 185 € + 48 € = 233 €.
Kinderbetreuungszuschlag: + 160 € je Kind
Für jedes eigene Kind unter 14 Jahren – reiner Zuschuss ohne Rückzahlung (§ 14b BAföG).
Schüler: Berufsfachschule (bei Eltern / auswärts): 276 € / 666 €
Besuch setzt keine abgeschlossene Berufsausbildung voraus.
Schüler: Fachoberschule (bei Eltern / auswärts): 498 € / 775 €
Besuch setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus.
Einkommen der Eltern: der größte Hebel beim BAföG
In den meisten Fällen entscheidet das Einkommen der Eltern darüber, ob und wie viel BAföG gezahlt wird. BAföG ist eine subsidiäre Leistung: Erst wenn die Eltern die Ausbildung nach ihrem Einkommen nicht ausreichend finanzieren können, springt der Staat ein. Der Weg vom Bruttolohn zum anrechenbaren Betrag hat mehrere Stufen.
Was abgezogen wird
→ Sozialpauschale nach § 21 Abs. 2: 22,3 % bei Angestellten, 16,5 % bei Beamten/Rentnern, 38,8 % bei Selbstständigen
→ gezahlte Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
→ Grundfreibetrag: 2.540 € für ein zusammenlebendes Elternpaar, 1.690 € für einen alleinstehenden Elternteil
→ je weiterem Kind ohne eigene Förderung zusätzlich 770 €
Was zusätzlich frei bleibt
→ Vom Einkommen oberhalb der Grundfreibeträge bleiben 50 % anrechnungsfrei
→ plus 5 % für jedes Geschwisterkind ohne eigene BAföG-Förderung
→ Bekommen mehrere Kinder gleichzeitig BAföG, wird der anrechenbare Betrag geteilt
→ Auf gesonderten Antrag ist ein Härtefreibetrag möglich (§ 25 Abs. 6)
Maßgebliches Jahr und Aktualisierungsantrag. Grundlage ist das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums (für einen Antrag ab Wintersemester 2026/27 also 2024). Ist das aktuelle Einkommen der Eltern deutlich niedriger – durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Rente, Elternzeit oder einen Geschäftsverlust – solltest du unbedingt einen Aktualisierungsantrag stellen. Dann zählt das voraussichtliche Einkommen im Förderzeitraum.
Vorausleistung. Weigern sich die Eltern, den errechneten Beitrag zu zahlen, kann das BAföG-Amt in Vorleistung treten (§ 36 BAföG) und sich das Geld selbst von den Eltern zurückholen.
Elternunabhängiges BAföG
Ohne Anrechnung des Elterneinkommens wird gefördert, wer bei Ausbildungsbeginn mindestens 30 Jahre alt ist, den zweiten Bildungsweg (Abendgymnasium, Kolleg) besucht, nach dem 18. Geburtstag mindestens fünf Jahre erwerbstätig war oder nach einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung noch drei Jahre gearbeitet hat (§ 11 Abs. 3 BAföG). Setze im BAföG-Rechner den entsprechenden Haken.
Eigenes Einkommen & Nebenjob neben dem BAföG
Wie viel du neben dem BAföG dazuverdienen darfst, ist eine der häufigsten Fragen. Der anrechnungsfreie Betrag entspricht 2026 der Minijob-Grenze von 603 € brutto im Monat bzw. 7.237 € im gesamten zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum. Entscheidend ist der Durchschnitt: Wer in der Vorlesungszeit gar nicht arbeitet, darf in den Semesterferien deutlich mehr verdienen, ohne dass BAföG gekürzt wird.
Minijob (bis 603 €)
Bleibt komplett anrechnungsfrei. Der Klassiker für Studierende im BAföG-Bezug.
Werkstudentenjob
Bis 20 Stunden/Woche sozialversicherungsrechtlich privilegiert. Verdienst über 603 € brutto wird zu rund 78 % auf das BAföG angerechnet.
Ferienjob / kurzfristige Beschäftigung
Zählt in den Durchschnitt des Bewilligungszeitraums – ein gut bezahlter Sommerjob kann trotzdem im Rahmen bleiben.
Waisenrente & Unterhalt
Waisenrente wird teilweise angerechnet (Freibetrag 190 €/Monat), Unterhalt der Eltern gilt als deren Leistung.
Stipendien
Begabtenförderungswerke und das Deutschlandstipendium (300 €/Monat) bleiben anrechnungsfrei; andere Stipendien nur bis 300 €.
Kindergeld
Wird beim BAföG des Kindes nicht als dessen Einkommen angerechnet.
Vermögen richtig angeben
Zum anrechenbaren Vermögen zählen alle verwertbaren Werte am Tag der Antragstellung: Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten, Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere und Fondsanteile, Kryptowährungen, der Rückkaufswert von Lebensversicherungen sowie Kraftfahrzeuge. Nicht angerechnet werden u. a. Riester-Guthaben, angemessener Hausrat und Gegenstände, die für die Ausbildung nötig sind. Der Vermögensfreibetrag liegt bei 15.000 € (bis 30 Jahre) bzw. 45.000 € (ab 30), jeweils zzgl. 2.300 € für Partner und je Kind. Der übersteigende Betrag wird auf zwölf Monate verteilt.
Wichtig: Größere Beträge kurz vor dem Antrag auf Verwandte zu übertragen, gilt als Vermögensverschiebung und wird vom Amt rückgängig gerechnet. Legitim ist dagegen, geplante Ausgaben für die Ausbildung, eine Anschaffung oder die Miete vor der Antragstellung zu tätigen.
Zuschuss, Darlehen und BAföG-Rückzahlung
Studenten-BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gezahlt. Damit reduziert sich die spätere Rückzahlung schon rechnerisch auf die Hälfte der erhaltenen Förderung – und sie ist zusätzlich gedeckelt.
Rückzahlungshöchstbetrag: 10.010 €
Mehr musst du nie zurückzahlen, egal wie hoch der Darlehensanteil über das ganze Studium war. Der Rest wird erlassen.
Rückzahlungsbeginn: 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer
Das Bundesverwaltungsamt schickt rund viereinhalb Jahre nach Förderungsende den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid.
Rate: mind. 130 € / Monat
Zahlung vierteljährlich (390 €). Bei geringem Einkommen ist eine Freistellung von der Rückzahlung möglich.
Maximale Ratenzahl: 77 Raten
Danach ist Schluss – wer immer pünktlich die Mindestrate zahlt, ist nach spätestens rund 20 Jahren schuldenfrei.
Nachlass bei Einmalzahlung: bis 21,5 %
Wer die gedeckelten 10.010 € auf einen Schlag ablöst, zahlt nur rund 7.858 €. Der Nachlass ist nach abzulösendem Betrag gestaffelt (§ 6 BAföG-DarlehensV).
Der Rechner oben blendet nach der Berechnung automatisch einen Rückzahlungsplan ein: Darlehensschuld über die Regelstudienzeit, Monatsrate, Laufzeit und der Ablösebetrag bei sofortiger Einmalzahlung inklusive Nachlass.
BAföG beantragen 2026: Fristen, Formblätter, Ablauf
Wo und wie
Studenten-BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks der Hochschule, Schüler-BAföG beim Amt der Stadt oder des Landkreises. Der Antrag läuft vollständig digital über bafoeg-digital.de.
Rückwirkung
BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nie rückwirkend. Ein formloser Antrag (Brief, E-Mail, Online-Kurzantrag) wahrt die Frist; die Formblätter reichst du nach.
Formblätter
Formblatt 1 (Antrag), Anlage 1 (Kinder), Formblatt 2 (Ausbildungsstätte), Formblatt 3 (Einkommen der Eltern/des Partners), Formblatt 5 (Leistungsnachweis), Formblatt 7 (Aktualisierung), Formblatt 8 (Auslands-BAföG).
Bewilligungszeitraum & Folgeantrag
Bewilligt wird meist für zwölf Monate. Den Folgeantrag solltest du zwei Monate vor Ablauf stellen, damit die Zahlung nahtlos weiterläuft.
Wichtige Begriffe rund um das BAföG
Häufige Fragen zum BAföG-Rechner 2026
Wie viel BAföG bekomme ich 2026?
Der BAföG-Höchstsatz für Studierende mit eigener Wohnung liegt 2026 bei 992 € im Monat (475 € Grundbedarf + 380 € Wohnpauschale + 137 € Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag). Bei den Eltern wohnend sind es bis zu 671 €. Wie viel BAföG du tatsächlich bekommst, hängt davon ab, wie viel eigenes Einkommen, Elterneinkommen und Vermögen auf diesen Bedarfssatz angerechnet werden. Der BAföG-Rechner 2026 zieht diese Anrechnungsbeträge Schritt für Schritt vom Bedarf ab.
Wie viel dürfen die Eltern verdienen, damit ich BAföG bekomme?
Eine feste Grenze gibt es nicht, weil vom Bruttoeinkommen zunächst Sozialpauschale und Steuern abgezogen werden. Als grobe Orientierung: Bei einem zusammenlebenden Elternpaar mit einem Kind im Studium bleibt bis zu einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von rund 45.000 bis 50.000 € oft noch der volle BAföG-Anspruch. Bis etwa 65.000 bis 70.000 € brutto ist meist noch ein Teil-BAföG drin. Jedes weitere Geschwisterkind ohne eigene Förderung erhöht den Elternfreibetrag um 770 € im Monat.
Wie viel darf ich neben dem BAföG dazuverdienen?
Anrechnungsfrei bleibt ein eigenes Einkommen bis rund 603 € brutto im Monat bzw. 7.237 € im Bewilligungszeitraum – das entspricht einem Minijob (2026). Maßgeblich ist der Durchschnitt über die zwölf Monate, du darfst also in den Semesterferien mehr verdienen, wenn du in der Vorlesungszeit weniger arbeitest. Wer verheiratet ist oder eigene Kinder hat, hat einen höheren Freibetrag. Der Nebenjob-Simulator im BAföG-Rechner zeigt dir deine persönliche Grenze.
Wie viel Vermögen darf ich als BAföG-Empfänger haben?
Der Vermögensfreibetrag liegt bei 15.000 € bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres und bei 45.000 € ab 30 Jahren. Für einen eigenen Ehe- oder Lebenspartner und je eigenem Kind kommen jeweils 2.300 € hinzu. Zum Vermögen zählen Giro- und Sparkonten, Tages- und Festgeld, Bausparverträge, Wertpapiere, Kryptowährungen, Lebensversicherungen (Rückkaufswert) und Kraftfahrzeuge. Vermögen über dem Freibetrag wird auf die zwölf Monate des Bewilligungszeitraums verteilt und monatlich angerechnet.
Ist BAföG ein Zuschuss oder muss ich es zurückzahlen?
Studenten-BAföG wird je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Staatsdarlehen gezahlt. Zurückzahlen musst du also nur die Darlehenshälfte – und maximal 10.010 €, alles darüber wird erlassen. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, die Rate beträgt mindestens 130 € im Monat. Schüler-BAföG an allgemeinbildenden Schulen ist dagegen ein voller Zuschuss ohne Rückzahlung.
Was ist elternunabhängiges BAföG?
Beim elternunabhängigen BAföG bleibt das Einkommen der Eltern außer Betracht. Das gilt zum Beispiel, wenn du bei Ausbildungsbeginn mindestens 30 Jahre alt bist, den zweiten Bildungsweg (Abendgymnasium, Kolleg) besuchst, nach dem 18. Geburtstag mindestens fünf Jahre erwerbstätig warst oder nach einer mindestens dreijährigen Ausbildung noch drei Jahre gearbeitet hast. Setze im BAföG-Rechner den Haken „elternunabhängiges BAföG“, um diesen Fall zu berechnen.
Welches Jahr zählt beim Einkommen der Eltern?
Grundsätzlich das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums – für einen Antrag ab Wintersemester 2026/27 also das Jahr 2024. Ist das aktuelle Einkommen der Eltern deutlich niedriger, etwa durch Arbeitslosigkeit, Rente, Elternzeit oder Selbstständigkeit mit Verlust, kannst du einen Aktualisierungsantrag stellen. Dann wird das voraussichtliche Einkommen im Bewilligungszeitraum zugrunde gelegt.
Wie stelle ich den BAföG-Antrag?
Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung deiner Hochschule (Studenten-BAföG) bzw. deiner Stadt oder deines Kreises (Schüler-BAföG). Den Antrag kannst du vollständig online über bafoeg-digital.de stellen. Wichtig: BAföG gibt es erst ab dem Antragsmonat, nicht rückwirkend – ein formloser Antrag per Brief oder E-Mail wahrt die Frist, die Formblätter 1 bis 9 kannst du nachreichen. Der Bewilligungszeitraum umfasst in der Regel zwölf Monate, danach ist ein Folgeantrag nötig.
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